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Kampeter/Fuchtel: Umfassender Reformbedarf bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Hartz-IV-Bereich

Geschrieben am 28-05-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der öffentlichen Anhörung der
Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den
Problemen bei Kosten der Unterkunft und der Prozesslawine beim SGB II
erklärten der haushaltspolitische Sprecher, Steffen Kampeter MdB
sowie der zuständige Berichterstatter, Hans-Joachim Fuchtel MdB:

Die heutige öffentliche Anhörung der Arbeitsgruppe Haushalt der
Unionsfraktion zu den Problemen und Lösungsmöglichkeiten um einen
wichtigen Hartz-IV-Bereich, nämlich den Bereich der Leistungen für
Unterkunft und Heizung im SGB II, hat umfassenden Reformbedarf aus
Sicht des Bundeshaushaltes ergeben. Wie der Bundesrechnungshof auch
festgestellt hat, ist die bisherige Rechtspraxis sehr uneinheitlich
und führt zu fehlerhafter Sachbearbeitung und zu einer ungerechten
Behandlung der Leistungsempfänger.

Die Unionsfraktion sieht im Wesentlichen drei Lücken in diesem
Bereich:

1. Wirtschaftlichkeitslücke: Die Anhörung hat ergeben, dass durch
Unerfahrenheit und Uneinheitlichkeit bei der Rechtsanwendung
Steuerzahlermittel verschwendet werden. Allein das Land Berlin
vergeudet deswegen einen zweistelligen mittleren Millionenbetrag.

2. Gerechtigkeitslücke: Je nach Wohnort werden in der Praxis die
Leistungsempfänger unterschiedlich behandelt. Die einen Kommunen sind
großzügiger mit der Gewährung von Wohnkostenerstattungen, andere
Kommunen wenden die Rechtsvorschriften weitaus restriktiver an.
Hierdurch einsteht eine rechtswidrige Ungleichbehandlung der
Leistungsempfänger. Beim Wohnwert schwankt die anerkannte
Quadratmeterzahl von 35 - 60, bei den Heizkosten von 80 Cent bis 1,77
Euro je Quadratmeter.

3. Legitimationslücke: Die Anhörung hat gezeigt, dass enorme
staatliche Kapazitäten mit der Verwaltung und Prüfung der
Anspruchsvoraussetzungen bei den Unterkunftskosten gebunden sind.
Zudem wird die Sozialgerichtsbarkeit mit Klagen überhäuft, da
einheitliche Standards und Vorgaben fehlen. Die Prozesslawine bei den
deutschen Sozialgerichten ist auf 137.000 angeschwollen. Auch weitere
politische Forderungen nach Kostenübernahme von Schulspeisungen und
Lernmittel lassen die eigentlichen Leistungsträger der Gesellschaft,
nämlich die 40 Millionen Beschäftigten und ihre Sorgen, aus dem Blick
geraten. Der Staat kümmert sich zu intensiv um die wenige
Transferempfänger. Staatliches Handeln muss hier wieder ins
Gleichgewicht kommen.

Die Anhörung hat insgesamt gezeigt, dass aus Haushaltssicht
dringender Handlungsbedarf bei den Regelungen der Leistungen für
Unterkunft und Heizung nach SGB II besteht. Zur Beseitigung der o.g.
Lücken sind einheitliche Vorgaben, angemessene Pauschalierungen in
bestimmten Bereichen sowie effektive Anreize zu mehr
Wirtschaftlichkeit dringend erforderlich. Auch eigene Innenrevisionen
in den Argen sollten implementiert werden. Hierfür wird sich die
Unionsfraktion nächste Woche im Rechnungsprüfungsausschuss und
anschließend im Haushaltsausschuss aktiv einsetzen.

Sachverständige der heutigen Anhörung waren:

MinR'n Monika Westerlind, Prüfungsleiterin im Bundesrechnungshof

Prof. Dr. Rainer Schlegel, Richter am Bundessozialgericht

Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht

Prof. Dr. Johann Eekhoff, Professor für Wirtschaftspolitik an der
Universität Köln, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Dr. Michael Schmitz, Sozial- und Rechtsdezernent Stadt
Mönchengladbach und Vorsitzender des Jugend- und Sozialausschusses
des Städtetages NRW

Wilfried Nünthel, Geschäftsführer des JobCenter-Treptow-Köpenick
in Berlin

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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