Tierschutz-TÜV - Chance für besseren Tierschutz im Stall nutzen
Geschrieben am 03-06-2008 |
Hamburg/Berlin (ots) - "Wir fordern Minister Seehofer auf, den so genannten 'Tierschutz-TÜV', ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Haltungssysteme, schnellst möglich umzusetzen. Das ist längst überfällig", sagt Markus Pfeuffer, Kampagnenleiter der Tierschutzstiftung VIER PFOTEN anlässlich der morgigen Beratung im Ausschuss für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucher des Bundestages. "Allerdings erwarten wir auch, dass Minister Seehofer zu seinem Wort steht, Tierschutzorganisationen an dem Verfahren entsprechend zu beteiligen."
Mit diesem Prüf- und Zulassungsverfahren sollen serienmäßig hergestellte Haltungssysteme und Stalleinrichtungen auf Tiergerechtheit geprüft werden, bevor sie in den Handel kommen. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Haltungssysteme endlich den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden. Bisher werden die Tiere den Haltungsbedingungen angepasst, z. B. durch schmerzhaftes Schnäbelkürzen bei Geflügel oder Amputation der Schwänze bei Schweinen. Die Anpassung der Tiere an die Haltung ist nach wie vor aus rein wirtschaftlichen Gründen die Regel, anstatt wie im Tierschutzgesetz vorgeschrieben die Ausnahme.
"Die Einführung des 'Tierschutz-TÜV' ist dringend notwendig, denn die meisten Nutztiere wie Legehennen, Schweine und Masthühner können in Deutschland ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht ausleben", sagt Markus Pfeuffer. Milchkühe in lebenslanger Anbindehaltung, Schweine auf Betonspaltenböden ohne Beschäftigungsmaterial, Entenmast in riesigen Hallen auf Gitterrosten und Legehennen nach wie vor in Käfigen - das ist überwiegend die Realität in deutschen Ställen.
Aus Sicht des Tierschutzes macht ein solches Verfahren nur Sinn, wenn alle artgemäßen Bedürfnisse der Tiere wie Fortbewegung, Ruhe- und Sozialverhalten bei der Bewertung durch den "Tierschutz-TÜV" berücksichtigt werden. "VIER PFOTEN wird deshalb nicht akzeptieren, dass tierquälerische Haltungssysteme für Legehennen, wie zum Beispiel die so genannte 'Kleingruppenhaltung' plötzlich mit dem Siegel 'tiergerecht' geehrt werden", betont Pfeuffer. Denn in diesem System werden 30 - 60 Tiere in Drahtkäfigen von 59 cm Höhe gehalten. Für die Verbraucher ist es nicht erkennbar, dass es sich wieder um Käfige handelt. VIER PFOTEN liegt aktuelles Bildmaterial vor, das die tierquälerischen Zustände in den Käfigen der "Kleingruppenhaltung" belegt.
Ein obligatorisches Zulassungsverfahren bringt allen Vorteile. Den Verbrauchern, weil sie dadurch sicher sein können, Produkte aus tiergerechter Haltung zu kaufen. Hersteller und Tierhalter hätten mehr Planungssicherheit, da ihre Stallsysteme zugelassen sind, dem Tierschutzgesetz entsprechen und vor allem den Tieren Leid ersparen. Unverständlich ist deshalb der Widerstand einiger Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg sowie von Seiten des Deutschen Bauernverbandes und der Geflügelindustrie.
"Vorraussetzung bleibt aber, dass Prüfung und Zulassung obligatorisch sind und auf fachlichen Erkenntnissen basieren. Wir fordern deshalb den Deutschen Bauernverband und den Zentralverband Geflügelwirtschaft auf, die Umsetzung nicht länger zu blockieren", so Markus Pfeuffer abschließend.
Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17477 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17477.rss2
Pressekontakt: Presserückfragen an VIER PFOTEN: Beate Schüler Pressesprecherin Tel.: 040/399 249 -66 E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.org
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