CSU-Landesgruppe / Mayer: Wert der Ehe muss geschützt werden
Geschrieben am 03-06-2008 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen Verheiratetenzuschlag für eingetragene Lebenspartner erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestehen grundlegende Unterschiede. Das ist die Quintessenz der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verheiratetenzuschlag. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zum wiederholten Male bestätigt, dass die Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften rechtlich unterschiedlich behandelt werden müssen. Es ist deshalb verfassungsrechtlich zulässig, den beamtenrechtlichen Verheiratetenzuschlag auf Eheleute zu begrenzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem klargestellt, dass die Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf Eheleute nicht gegen europäisches Recht verstößt. Die unterschiedliche Behandlung von verheirateten Beamten und Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt keine unmittelbare Diskriminierung im Sinne der europäischen Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf dar. Damit hat das Bundesverfassungsgericht mit begrüßenswerter Klarheit anderslautenden Behauptungen den Boden entzogen. Auch die Europäische Kommission muss diese klare Rechtsauffassung des höchsten deutschen Gerichts anerkennen.
Die heutige Entscheidung bestätigt voll und ganz die Position der CSU: die Ehe zwischen Mann und Frau besitzt nach der ausdrücklichen Wertentscheidung unseres Grundgesetzes eine herausgehobene Stellung. Der besondere Schutz der Ehe darf in der einfachen Gesetzgebung nicht relativiert werden. Eine Entwertung der Ehe, etwa im Beamtenrecht, ist mit der CSU nicht zu machen.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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