Dött/Flachsbarth: Großer Schritt für den Klimaschutz
Geschrieben am 05-06-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der abschließenden Beratung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2008 erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat zwei wichtige umwelt- und energiepolitische Gesetze abschließend beraten, mit denen der Bundestag einen großen Schritt zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele Deutschlands macht. Sie sind zentrale Bestandteile des Integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung.
Den größten Beitrag zur Einsparung der vorgesehenen 270 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 wird das erfolgreiche Erneuerbare-Energien-Gesetz im Strombereich leisten. Es spart 55 Millionen Tonnen Emissionen ein und wurde auf Basis der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie im Dreiklang von Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit überarbeitet. Um den notwendigen Zubau regenerativer Energien zu ermöglichen, müssen alle Erneuerbaren Energien weiter zielgenau gefördert werden.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird 14 Millionen Tonnen klimaschädliche Emissionen einsparen. Das wird mit einer anteiligen Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien bei Neubauten erreicht. Diese Pflicht kann auch durch effiziente Wärmedämmung oder Nutzung von Fernwärme bzw. Kraft-Wärme-Kopplung erfüllt werden. Der Union ist es gelungen, das Gesetz technologieoffen auszugestalten. Außerdem ist die Aufstockung des Marktanreizprogramms (MAP), das auch für bereits bestehende Gebäude in Anspruch genommen werden kann, auf 500 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Hauseigentümer und Handwerker können sich nun auf verlässliche Förderbedingungen einstellen.
Am 6. Juni sollen die beiden Gesetze im Rahmen des Energie- und Klimapakets der Bundesregierung in der abschließenden 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Mit den Regelungen wird ein wichtiger Schritt nicht nur zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung getan. Gleichzeitig werden mit dem Ausbau und der technologischen Weiterentwicklung der Erneuerbaren Energien Potenziale erschlossen, die Bürger von den ständig steigenden Kosten für Strom, Öl und Gas entlasten. Die Erneuerbaren Energien haben das Potenzial, hier schon in wenigen Jahren Kosten dämpfend zu wirken. Zudem leisten sie einen Beitrag, um Deutschland von Energieimporten unabhängiger zu machen und Wertschöpfung und Arbeitsplätze in diesem Bereich in Deutschland auszubauen. Gerade auch Handwerk und Mittelstand erhalten mit den Gesetzen zusätzliche wirtschaftliche Perspektiven.
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