Westfalenpost: Nicht zuviel verlangt Pass darf nicht erschlichen werden
Geschrieben am 24-05-2006 |
Hagen (ots) - Von Peter Tendler
Wäre die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders ausgefallen, wenn es sich bei dem Nigerianer mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht um einen wegen Drogenhandels vorbestraften Mann gehandelt hätte? Der Blick in die Urteilsbegründung lässt für derartige Spekulationen keinen Raum. Allein die falsche Angabe im Einbürgerungsantrag sei Grund genug, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, auch wenn der Kläger dadurch staatenlos wird. Die Rigorosität, die hier durchklingt, wird in Zukunft hoffentlich durchgehalten. Die recht großzügigen Regeln für den Erwerb eines deutschen Passes, die ja nicht zu einem Ansturm auf die deutsche Staatsbürgerschaft geführt haben, machen falsche Angaben praktisch überflüssig. Die Frage ist also, für welchen Ausländer der deutsche Pass so attraktiv ist, dass er dafür seine angeborene Identität aufgibt? In diesem Fall war es ein Drogenhändler, der sich Vorteile versprach. Wer hier mehr sein will, als ein einfacher Ausländer, der braucht sich seinen Status nicht zu erschleichen. Mit dem Erlernen der Sprache und dem Nachweis, für seinen Lebensunterhalt aufkommen zu können, ist es getan. Das ist wahrlich nicht zuviel verlangt.
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