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Tarifverdienste wachsen in Frankreich schneller als in Deutschland

Geschrieben am 27-06-2008

Wiesbaden (ots) - Die tariflichen Monatsverdienste der
Arbeitnehmer stiegen nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr in Deutschland um 2,3%
und in Frankreich um 2,7%. Damit lagen die durchschnittlichen
Tariferhöhungen in Deutschland das vierte Jahr in Folge unter denen
in Frankreich. Die harmonisierten Verbraucherpreise erhöhten sich im
Jahr 2007 in Deutschland um 2,3% und in Frankreich um 1,6%.

In Deutschland wiesen die tariflichen Monatsverdienste der
Arbeitnehmer im Verarbeitenden Gewerbe 2007 mit 3,2% die höchste
Steigerung auf. Dies lässt sich unter anderem auf Tariferhöhungen in
der deutschen Metallindustrie, in der Chemischen Industrie und im
Maschinenbau von bis zu 4,1% zurückführen. In den übrigen
Wirtschaftsbereichen stiegen die Tarifverdienste der Arbeitnehmer
durchschnittlich zwischen 0,9% (Bergbau und Gewinnung von Steinen und
Erden) und 1,7% (Verkehr und Nachrichtenübermittlung). Der Anstieg
der Tarifverdienste lag in diesen Branchen somit unter dem der
Verbraucherpreise.

Auch in Frankreich lagen 2007 die höchsten durchschnittlichen
Tariferhöhungen bei 3,2%. Sie wurden von den Tarifbeschäftigten im
Baugewerbe erzielt. Ein Grund für diese Entwicklung war die weiterhin
große Nachfrage französischer Bauunter-
nehmer nach qualifizierten Arbeitskräften. Aber auch in allen anderen
Wirtschaftsbereichen stiegen die durchschnittlichen Tarifverdienste
in Frankreich mit 2,0% oder mehr stärker als die Verbraucherpreise.

In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein
garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC - salaire minimum
interprofessionnel de croissance). Er wird von der Regierung unter
Berücksichtigung des Anstiegs der Verbraucherpreise und der
allgemeinen Lohnentwicklung jährlich zum 1. Juli errechnet. Zum 1.
Juli 2007 wurde der Mindestlohn in Frankreich um 2,1% auf 8,44 Euro
pro Stunde angehoben. Bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden
entspricht dies 1 280 Euro pro Monat. Zudem wird der Mindestlohn
automatisch angepasst, sobald die Verbraucherpreise seit der letzten
Anpassung des SMIC um 2% oder mehr gestiegen sind. Daher erhöhte sich
der SMIC zum 1. Mai 2008 auf 8,63 Euro (1 308 Euro pro Monat bei
einer 35-Stunden-Woche). Im Übrigen kann die Regierung jederzeit eine
Erhöhung des SMIC beschließen.

In Deutschland gibt es nur für einzelne Branchen und Berufe
verbindliche Mindestlöhne. Am 1. September 2007 galten
branchenspezifische Mindestlöhne für fünf Bauberufe. Sie lagen
zwischen 7,70 Euro für das Elektrohandwerk in den neuen Ländern und
12,50 Euro pro Stunde für Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer im
Baugewerbe im früheren Bundesgebiet. Mittlerweile gelten zudem
Mindestlöhne im Gebäudereinigungshandwerk und bei
Briefdienstleistern. Um Mindestlöhne einzuführen, müssen sich in
Deutschland Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einer Branche auf
einen tariflichen Mindestlohn einigen und beim Bundesministerium für
Arbeit und Soziales Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Ist
mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer bei tarifgebundenen
Arbeitgebern beschäftigt, kann der Tarifvertrag als verbindlich
erklärt werden. Er gilt dann auch für nicht tariflich gebundene
Beschäftigte und Arbeitgeber dieser Branche.

Methodische Hinweise:
Für den deutsch-französischen Vergleich werden vom Statistischen
Bundesamt (Destatis) und vom französischen Statistischen Zentralamt
(INSEE) Indikatoren zur Entgeltentwicklung jährlich zeitgleich in
Wiesbaden und Paris veröffentlicht.

Der Arbeitnehmerindex errechnet sich aus dem Index der tariflichen
Stundenlöhne sowie dem Index der tariflichen Monatsgehälter unter
Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit und der Beschäftigtenzahlen.
Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen
Erhebung der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes
Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten.

Einbezogen werden das Produzierende Gewerbe, Handel, Transport und
Nachrichtenübermittlung sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe.
Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden nicht
berücksichtigt.

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland
vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen
Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung
und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.

Weitere Auskünfte geben: Mirjam Bick,
Telefon: (0611) 75-4327,
E-Mail: verdienste@destatis.de

Nicolas Greliche,
Telefon: (0033) 14117 5464,
E-Mail: nicolas.greliche@insee.fr

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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