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Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11. September 2006 Dienstleistungen für Luftfrachttransporte innerhalb, nach oder von entweder den USA oder Kanada in Anspruch genommen haben, sind Ihre Re

Geschrieben am 27-06-2008

New York (ots/PRNewswire) -

Folgende Erklärung wird von Lufthansa Cargo AG und Swiss
International Air Lines Ltd., "In re Air Cargo Shipping Services
Antitrust Litigation" (in Sachen Kartellklage -
Luftfrachttransport-Dienstleistungen) abgegeben.

Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11. September 2006
Dienstleistungen für Luftfrachttransporte innerhalb, nach oder von
entweder den USA oder Kanada in Anspruch genommen haben, sind Ihre
Rechte unter Umständen durch einen juristischen Vergleich betroffen

Worum geht es bei den Vergleichen?

Nach Angaben der Kläger ist es zwischen den Unternehmen Deutsche
Lufthansa AG, Lufthansa Cargo AG und Swiss International Air Lines
Ltd. und zahlreichen weiteren Luftfrachtunternehmen zu
Preisabsprachen für Luftfrachttransport-Dienstleistungen gekommen.
Derartige Absprachen sind nach den Wettbewerbsgesetzen der USA und
Kanadas unzulässig. Im Rahmen des Vergleichs wurden 85 Mio. USD in
einen US-Fonds eingezahlt, mit dem die berechtigten Ansprüche der
Sammelkläger beglichen werden. In Kanada wurden 5,338 Mio. USD in
einen kanadischen Fonds eingezahlt, der von der kanadischen
Vertretung der Sammelklage treuhänderisch für die kanadischen
Sammelkläger verwaltet wird.

Wer gehört zur Gruppe der Sammelkläger?

Sie gehören zur Gruppe der Sammelkläger, wenn Sie
Dienstleistungen für Luftfrachttransporte eines BELIEBIGEN Anbieters
innerhalb, nach oder von entweder den USA oder Kanada in Anspruch
genommen haben. Hierunter fallen auch Dienstleistungen, die über
Spediteure in Anspruch genommen wurden. Sämtliche Informationen
können Sie dem Vergleichsvorschlag entnehmen - einschliesslich
Informationen dazu, welche Personen zur Gruppe der Sammelkläger
gehören.

Wie erhalte ich Zahlungen aus dem US-Vergleich?

Füllen Sie ein Antragsformular aus und senden Sie es ein. Das
Formular und Informationen zu Fristen können Sie telefonisch unter
der unten angegebenen Rufnummer anfordern oder im Internet unter
www.aircargosettlement.com aufrufen.

Welche Rechte habe ich?

Wenn Sie NICHT am Vergleich für die USA oder Kanada teilhaben
wollen, haben Sie die Möglichkeit, aus der Vergleichsvereinbarung
auszutreten. Der Austritt aus dem Vergleich für die USA oder Kanada
muss bis zum 12. November 2008 erklärt werden. Sammelkläger haben das
Recht, dem Vergleich in den USA oder Kanada zu widersprechen. Eine
Erklärung des Widerspruchs muss bis zum 12. November 2008 erfolgen.
Sie können sich in dieser Frage auf eigene Kosten mit Ihrem
Rechtsbeistand beraten. Weitere Informationen zum Austritt bzw. zum
Widerspruch erhalten Sie unter www.aircargosettlement.com oder
telefonisch unter der angegebenen Rufnummer.

Abschliessender Gerichtstermin mit Anhörung der Parteien zur
Genehmigung der Vergleiche für die USA und Kanada und der beantragten
Anwaltskosten ist der 12. Dezember 2008 vor dem United States
District Court for the Eastern District of New York
(US-Bezirksgericht New York/Ost) bzw. der 28. Januar 2009 vor dem
Ontario Superior Court of Justice (Oberster Gerichtshof von Ontario),
der 9. bis 10. März 2009 vor dem Québec Superior Court (Oberster
Gerichtshof von Québec) und der 27. Februar 2009 vor dem Supreme
Court of British Columbia (Oberster Gerichtshof von British
Columbia). Weitere Informationen zu Ort und Uhrzeit der
Gerichtstermine erhalten Sie unter www.aircargosettlement.com oder
telefonisch unter der angegebenen Rufnummer.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Unter den folgenden Adressen können Sie vollständige
Informationen zum Vergleich sowie ein Exemplar des
Vergleichsvorschlags und des US-Antragsformulars anfordern und sich
registrieren lassen, damit Sie automatisch benachrichtigt werden,
wenn es Neuigkeiten zur Verwaltung der kanadischen Ansprüche gibt.
Die Adresse im Internet lautet www.aircargosettlement.com. Per Post
erreichen Sie uns unter folgender Adresse: Air Cargo Settlement, c/o
The Garden City Group, Inc., P.O. Box 9162, Dublin, OH 43017-4162,
USA. Sie können sich auch telefonisch an die unten angegebene Nummer
wenden.

Innerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada erhalten Sie
Informationen unter der Rufnummer 1-866-249-1588. Sollten Sie von
ausserhalb der Vereinigten Staaten und Kanada anrufen, wählen Sie
bitte die Telefonnummer +1-941-906-4822. Für Informationen über den
Vergleich, einschliesslich einer Liste der nach Ländern
aufgeschlüsselten gebührenfreien und gebührenpflichtigen
Telefonnummern, besuchen Sie bitte die Vergleichswebsite unter
www.aircargosettlement.com.

Website: http://www.aircargosettlement.com

Originaltext: Lufthansa Cargo AG; Swiss International Air Lines Ltd.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71859
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71859.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Lufthansa AG, Corporate Communications, Tel:
+49-69-696-2999, Fax: +49-69-696-95428, http://media.lufthansa.com


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