Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11. September 2006 Dienstleistungen für Luftfrachttransporte innerhalb, nach oder von entweder den USA oder Kanada in Anspruch genommen haben, sind Ihre Re
Geschrieben am 27-06-2008 |
New York (ots/PRNewswire) -
Folgende Erklärung wird von Lufthansa Cargo AG und Swiss International Air Lines Ltd., "In re Air Cargo Shipping Services Antitrust Litigation" (in Sachen Kartellklage - Luftfrachttransport-Dienstleistungen) abgegeben.
Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11. September 2006 Dienstleistungen für Luftfrachttransporte innerhalb, nach oder von entweder den USA oder Kanada in Anspruch genommen haben, sind Ihre Rechte unter Umständen durch einen juristischen Vergleich betroffen
Worum geht es bei den Vergleichen?
Nach Angaben der Kläger ist es zwischen den Unternehmen Deutsche Lufthansa AG, Lufthansa Cargo AG und Swiss International Air Lines Ltd. und zahlreichen weiteren Luftfrachtunternehmen zu Preisabsprachen für Luftfrachttransport-Dienstleistungen gekommen. Derartige Absprachen sind nach den Wettbewerbsgesetzen der USA und Kanadas unzulässig. Im Rahmen des Vergleichs wurden 85 Mio. USD in einen US-Fonds eingezahlt, mit dem die berechtigten Ansprüche der Sammelkläger beglichen werden. In Kanada wurden 5,338 Mio. USD in einen kanadischen Fonds eingezahlt, der von der kanadischen Vertretung der Sammelklage treuhänderisch für die kanadischen Sammelkläger verwaltet wird.
Wer gehört zur Gruppe der Sammelkläger?
Sie gehören zur Gruppe der Sammelkläger, wenn Sie Dienstleistungen für Luftfrachttransporte eines BELIEBIGEN Anbieters innerhalb, nach oder von entweder den USA oder Kanada in Anspruch genommen haben. Hierunter fallen auch Dienstleistungen, die über Spediteure in Anspruch genommen wurden. Sämtliche Informationen können Sie dem Vergleichsvorschlag entnehmen - einschliesslich Informationen dazu, welche Personen zur Gruppe der Sammelkläger gehören.
Wie erhalte ich Zahlungen aus dem US-Vergleich?
Füllen Sie ein Antragsformular aus und senden Sie es ein. Das Formular und Informationen zu Fristen können Sie telefonisch unter der unten angegebenen Rufnummer anfordern oder im Internet unter www.aircargosettlement.com aufrufen.
Welche Rechte habe ich?
Wenn Sie NICHT am Vergleich für die USA oder Kanada teilhaben wollen, haben Sie die Möglichkeit, aus der Vergleichsvereinbarung auszutreten. Der Austritt aus dem Vergleich für die USA oder Kanada muss bis zum 12. November 2008 erklärt werden. Sammelkläger haben das Recht, dem Vergleich in den USA oder Kanada zu widersprechen. Eine Erklärung des Widerspruchs muss bis zum 12. November 2008 erfolgen. Sie können sich in dieser Frage auf eigene Kosten mit Ihrem Rechtsbeistand beraten. Weitere Informationen zum Austritt bzw. zum Widerspruch erhalten Sie unter www.aircargosettlement.com oder telefonisch unter der angegebenen Rufnummer.
Abschliessender Gerichtstermin mit Anhörung der Parteien zur Genehmigung der Vergleiche für die USA und Kanada und der beantragten Anwaltskosten ist der 12. Dezember 2008 vor dem United States District Court for the Eastern District of New York (US-Bezirksgericht New York/Ost) bzw. der 28. Januar 2009 vor dem Ontario Superior Court of Justice (Oberster Gerichtshof von Ontario), der 9. bis 10. März 2009 vor dem Québec Superior Court (Oberster Gerichtshof von Québec) und der 27. Februar 2009 vor dem Supreme Court of British Columbia (Oberster Gerichtshof von British Columbia). Weitere Informationen zu Ort und Uhrzeit der Gerichtstermine erhalten Sie unter www.aircargosettlement.com oder telefonisch unter der angegebenen Rufnummer.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Unter den folgenden Adressen können Sie vollständige Informationen zum Vergleich sowie ein Exemplar des Vergleichsvorschlags und des US-Antragsformulars anfordern und sich registrieren lassen, damit Sie automatisch benachrichtigt werden, wenn es Neuigkeiten zur Verwaltung der kanadischen Ansprüche gibt. Die Adresse im Internet lautet www.aircargosettlement.com. Per Post erreichen Sie uns unter folgender Adresse: Air Cargo Settlement, c/o The Garden City Group, Inc., P.O. Box 9162, Dublin, OH 43017-4162, USA. Sie können sich auch telefonisch an die unten angegebene Nummer wenden.
Innerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada erhalten Sie Informationen unter der Rufnummer 1-866-249-1588. Sollten Sie von ausserhalb der Vereinigten Staaten und Kanada anrufen, wählen Sie bitte die Telefonnummer +1-941-906-4822. Für Informationen über den Vergleich, einschliesslich einer Liste der nach Ländern aufgeschlüsselten gebührenfreien und gebührenpflichtigen Telefonnummern, besuchen Sie bitte die Vergleichswebsite unter www.aircargosettlement.com.
Website: http://www.aircargosettlement.com
Originaltext: Lufthansa Cargo AG; Swiss International Air Lines Ltd. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71859 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71859.rss2
Pressekontakt: Deutsche Lufthansa AG, Corporate Communications, Tel: +49-69-696-2999, Fax: +49-69-696-95428, http://media.lufthansa.com
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