eBay-Sieg: Gericht weist Klage von Tiffany wegen angeblicher Beteiligung an Markenrechtsverletzung ab
Geschrieben am 15-07-2008 |
Dreilinden/Berlin, New York (ots) -
- eBay begrüßt Entscheidung des New Yorker Gerichts - Urteil bekräftigt Wahlfreiheit der Verbraucher beim Handel mit Markenprodukten
Das New Yorker Amtsgericht hat die Klage des Schmuckunternehmens Tiffany & Co wegen angeblicher Beteiligung von eBay an Markenrechtsverletzungen abgewiesen. Das Gericht bestätigt dem weltweiten Online-Marktplatz eBay (www.ebay.de) damit, angemessene Maßnahmen im Kampf gegen Produktfälschungen zu ergreifen und die Wahlfreiheit der Verbraucher beim Handel mit Markenprodukten zu stärken. Das entspricht den grundlegenden Bemühungen von eBay für einen sicheren und zuverlässigen Marktplatz. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass Tiffany selbst für die Kontrolle seines Markenzeichens beim Handel auf eBay verantwortlich ist.
"Diese Entscheidung bietet Verbrauchern weiterhin die Möglichkeit, die Vorteile großer Produktvielfalt und günstiger Preise beim Handel auf globalen Marktplätzen wie eBay zu nutzen", sagt Rob Chesnut, Senior Vice President and Legal Counsel bei eBay Inc. "Der Beschluss bekräftigt das stetige Engagement von eBay im Kampf gegen Produktfälschungen, welches über die rechtlichen Anforderungen hinausgeht. Dies ist ein entscheidender Sieg für unsere weltweite Gemeinschaft von Käufern und Verkäufern."
Der Handel mit Produktfälschungen ist auf eBay verboten. Der weltweite Online-Marktplatz ist ein Vorreiter im Kampf gegen Fälschungen im Internet. Das Unternehmen investiert jährlich mehr als 20 Millionen US-Dollar, um Plagiate aufzuspüren und vom Marktplatz zu entfernen. eBay beschäftigt allein dazu mehr als 2.000 Mitarbeiter und arbeitet weltweit im Rahmen des Verifizierte Recht Inhaber (VeRI) Programms mit mehr als 18.000 Rechteinhabern zusammen. Werden auf dem Marktplatz gefälschte Güter entdeckt, werden sie entfernt.
"Die Entscheidung macht deutlich, dass der Markenschutz eine prinzipielle Herausforderung für Rechteinhaber ist und nicht allein für Marktplätze wie eBay", ergänzt Chesnut. "Das Gericht hat befunden, dass eBay seiner Verantwortung beim Kampf gegen Plagiate nachkommt. Das engagierte Vorgehen von eBay gründet dabei nicht nur auf den gesetzlichen Vorgaben, sondern soll vielmehr die eBay Community vor dem Schaden durch Produktfälschungen bewahren. Deshalb werden wir die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Rechteinhabern weiter ausbauen und entschlossen gegen den Handel mit Plagiaten vorgehen."
Die Entscheidung des Gerichts steht in Einklang mit früheren Gerichtsurteilen, die den Markeninhaber ebenfalls bei der Einhaltung seines Markenschutzes in die Pflicht nehmen.
eBay ist der weltweite Online-Marktplatz. Seit seiner Gründung in den USA im Jahr 1995 hat sich eBay zu einer dynamischen Gemeinschaft entwickelt, die im Internet mit Gütern und Dienstleistungen aller Art handelt. Privatpersonen und Unternehmen sorgen dafür, dass täglich Millionen von Artikeln in verschiedensten Kategorien ge- und verkauft werden. Ob für den regionalen, nationalen oder internationalen Verkauf - eBay bietet maßgeschneiderte Lösungen für den erfolgreichen Internet-Handel in 38 Märkten überall auf der Welt. Damit erschließt eBay der stetig wachsenden Internetgemeinschaft den weltweiten Online-Handel. Seit 1999 ist eBay in Deutschland (www.ebay.de) vertreten. Der Unternehmenssitz der eBay GmbH ist in Dreilinden/Berlin.
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Nerses Chopurian eBay GmbH Marktplatz 1 D-14532 Europarc Dreilinden Tel.: +49 (0)30-8019-5161 Fax: +49 (0)30-8019-5252 E-Mail: presse@ebay.de URL: www.ebay.de
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