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eBay-Sieg: Gericht weist Klage von Tiffany wegen angeblicher Beteiligung an Markenrechtsverletzung ab

Geschrieben am 15-07-2008

Dreilinden/Berlin, New York (ots) -

- eBay begrüßt Entscheidung des New Yorker Gerichts
- Urteil bekräftigt Wahlfreiheit der Verbraucher beim Handel mit
Markenprodukten

Das New Yorker Amtsgericht hat die Klage des Schmuckunternehmens
Tiffany & Co wegen angeblicher Beteiligung von eBay an
Markenrechtsverletzungen abgewiesen. Das Gericht bestätigt dem
weltweiten Online-Marktplatz eBay (www.ebay.de) damit, angemessene
Maßnahmen im Kampf gegen Produktfälschungen zu ergreifen und die
Wahlfreiheit der Verbraucher beim Handel mit Markenprodukten zu
stärken. Das entspricht den grundlegenden Bemühungen von eBay für
einen sicheren und zuverlässigen Marktplatz. Darüber hinaus hat das
Gericht festgestellt, dass Tiffany selbst für die Kontrolle seines
Markenzeichens beim Handel auf eBay verantwortlich ist.

"Diese Entscheidung bietet Verbrauchern weiterhin die Möglichkeit,
die Vorteile großer Produktvielfalt und günstiger Preise beim Handel
auf globalen Marktplätzen wie eBay zu nutzen", sagt Rob Chesnut,
Senior Vice President and Legal Counsel bei eBay Inc. "Der Beschluss
bekräftigt das stetige Engagement von eBay im Kampf gegen
Produktfälschungen, welches über die rechtlichen Anforderungen
hinausgeht. Dies ist ein entscheidender Sieg für unsere weltweite
Gemeinschaft von Käufern und Verkäufern."

Der Handel mit Produktfälschungen ist auf eBay verboten. Der
weltweite Online-Marktplatz ist ein Vorreiter im Kampf gegen
Fälschungen im Internet. Das Unternehmen investiert jährlich mehr als
20 Millionen US-Dollar, um Plagiate aufzuspüren und vom Marktplatz zu
entfernen. eBay beschäftigt allein dazu mehr als 2.000 Mitarbeiter
und arbeitet weltweit im Rahmen des Verifizierte Recht Inhaber (VeRI)
Programms mit mehr als 18.000 Rechteinhabern zusammen. Werden auf dem
Marktplatz gefälschte Güter entdeckt, werden sie entfernt.

"Die Entscheidung macht deutlich, dass der Markenschutz eine
prinzipielle Herausforderung für Rechteinhaber ist und nicht allein
für Marktplätze wie eBay", ergänzt Chesnut. "Das Gericht hat
befunden, dass eBay seiner Verantwortung beim Kampf gegen Plagiate
nachkommt. Das engagierte Vorgehen von eBay gründet dabei nicht nur
auf den gesetzlichen Vorgaben, sondern soll vielmehr die eBay
Community vor dem Schaden durch Produktfälschungen bewahren. Deshalb
werden wir die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Rechteinhabern weiter
ausbauen und entschlossen gegen den Handel mit Plagiaten vorgehen."

Die Entscheidung des Gerichts steht in Einklang mit früheren
Gerichtsurteilen, die den Markeninhaber ebenfalls bei der Einhaltung
seines Markenschutzes in die Pflicht nehmen.

eBay ist der weltweite Online-Marktplatz. Seit seiner Gründung in
den USA im Jahr 1995 hat sich eBay zu einer dynamischen Gemeinschaft
entwickelt, die im Internet mit Gütern und Dienstleistungen aller Art
handelt. Privatpersonen und Unternehmen sorgen dafür, dass täglich
Millionen von Artikeln in verschiedensten Kategorien ge- und verkauft
werden. Ob für den regionalen, nationalen oder internationalen
Verkauf - eBay bietet maßgeschneiderte Lösungen für den erfolgreichen
Internet-Handel in 38 Märkten überall auf der Welt. Damit erschließt
eBay der stetig wachsenden Internetgemeinschaft den weltweiten
Online-Handel. Seit 1999 ist eBay in Deutschland (www.ebay.de)
vertreten. Der Unternehmenssitz der eBay GmbH ist in
Dreilinden/Berlin.

Originaltext: eBay GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6657
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6657.rss2

Pressekontakt:
Kontakt eBay:

Nerses Chopurian
eBay GmbH
Marktplatz 1
D-14532 Europarc Dreilinden
Tel.: +49 (0)30-8019-5161
Fax: +49 (0)30-8019-5252
E-Mail: presse@ebay.de
URL: www.ebay.de


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