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Einzelpflegekräfte scheinselbstständig?

Geschrieben am 28-07-2008

Berlin (ots) - bpa legt Gutachten zu Einzelpflegekräften nach § 77
SGB XI vor

Die Pflegeversicherungsreform gewährt den Pflegekassen seit dem 1.
Juli 2008 eine erweiterte Möglichkeit, Verträge mit
Einzelpflegekräften zu schließen. Diese Regelung hat diverse
Umsetzungsfragen für Pflegebedürftige und deren Angehörige ebenso wie
für Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen aufgeworfen. Daher hat der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) ein
Rechtsgutachten hierzu erstellen lassen. Im Fokus stand die Frage,
welche Anforderungen hinsichtlich Qualität und Eignung zum Schutze
der Pflegebedürftigen vorliegen müssen und wann Einzelpflegekräfte
mit welchem Status tätig werden dürfen. Das Gutachten stellt klar,
dass die Qualitätsanforderungen der Pflegeversicherung auch für
Einzelpflegekräfte gelten müssen. "Deren jährliche
Qualitätsüberprüfung obliegt folglich ab 2011 in jedem Einzelfall den
Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen", so
Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa. Hinsichtlich der
sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von
Einzelpflegekräften kommt das Gutachten zu brisanten und
folgenschweren Ergebnissen: Unter Anwendung der Prüfkriterien von
Scheinselbstständigkeit stellt das Gutachten fest, dass das
Vertragsverhältnis zwischen Pflegekassen und Einzelpersonen über die
Versorgung von Pflegebedürftigen zu einer abhängigen und damit
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Einzelpflegekräfte
bei der Pflegekasse führen dürfte. Die Einzelpflegekräfte wären damit
nicht selbstständig, sondern scheinselbstständig auch mit der Folge
der Anwendung aller arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften
beispielsweise im Hinblick auf den Kündigungsschutz. "Die
Erkenntnisse des vorliegenden Gutachtens dürften weitreichende Folgen
haben. Pflegekassen wären nicht Vertragspartner, sondern Arbeitgeber
der Einzelpflegekräfte, was gesetzlich nur zulässig ist, wenn die
Versorgung gefährdet wäre. Weiterhin sind Pflegekassen und der MDK
für die regelmäßige Qualitätsprüfung und deren Transparenz
verantwortlich" so Tews abschließend.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60


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