Bleser/Klöckner: Verbraucherrechte werden künftig gestärkt
Geschrieben am 30-07-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Kabinettsberatung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Unerwünschte Telefonanrufe, untergeschobene Telefonverträge und Verbrauchertäuschung sind mittlerweile zur Plage geworden. Seit Beginn der Legislaturperiode hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht und wirksame Maßnahmen gegen die Telefonbelästigung gefordert. Lange Zeit wurde das Problem von der zuständigen Ministerin Zypries verneint, da man ja das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) habe. Doch die Existenz von Gesetzen allein besagt noch nichts über deren Qualität und Wirksamkeit. Deshalb war und ist es uns wichtig, das UWG und das Telekommunikationsgesetz (TKG) den Realitäten und Bedürfnissen der Verbraucher anzupassen und nachzubessern.
Mit dem heute im Kabinett gebilligten Maßnahmenpaket wird den schwarzen Schafen endlich das Handwerk gelegt. Klar ist aber auch, dass man nicht alle Verstöße wird ahnden können, da zahlreiche Anrufe aus dem Ausland getätigt werden. Dennoch erhalten die Verbraucher mit dem umfassenden Widerrufsrecht ein Mittel an die Hand, das ihnen aus dem Fernabsatzrecht bekannt ist und mit dem sie umzugehen gelernt haben. Mit dem Maßnahmenpaket können die Verbraucher endlich besser vor belästigenden Telefonanrufen geschützt werden.
Ob Zeitschriftenabonnements, Glücksspiele oder Telekommunikationsanbieter: Trotz des ausdrücklichen Verbotes belästigender Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 Nr. 2 des UWG wird weiterhin offensiv und massiv gegen diese Verbotsnorm verstoßen. Die Angerufenen werden in vielen Fällen jedoch nicht nur beworben, sondern häufig direkt oder verschleiert zu einem Vertragsabschluss oder der Änderung laufender Verträge veranlasst.
Die Verbraucher haben bisher lediglich die Möglichkeit, zivilrechtlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen derartige Anrufe geltend zu machen. Diese theoretische Möglichkeit läuft aber praktisch häufig ins Leere, weil der Verbraucher mit erheblichem Aufwand selbst tätig werden muss und viele Anrufer bewusst ihre Rufnummern unterdrücken, sodass eine Identifikation nicht möglich ist. Nach wie vor lohnt es sich für schwarze Schafe - trotz Verbot - unberechtigt anzurufen und Verträge abzuschließen. Fraglich ist nun wie Verträge zu behandeln sind, die im Rahmen eines so genannten nicht erlaubten Anrufes zustande kommen. Die Unionsfraktion hatte sich für eine schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher eingesetzt, was die zuständige SPD-Ministerin leider ablehnte und sich somit gegen die Verbraucherinteressen stellte.
Allerdings müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bei fristgerechtem Widerruf die für die bis dahin geleistete Dienstleistung nicht zahlen. Eine Zahlungspflicht entsteht nur dann, wenn sie zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und einer Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt haben. Die Beweislast hierfür trägt das Unternehmen. Dies wird im Regelfall dazu führen, dass die Unternehmen sich den vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung von den Verbraucherinnen und Verbrauchern schriftlich bestätigen lassen werden. Damit werden die schwarzen Schafe der Branche abgeschreckt und es wird letztendlich zu schriftlichen Bestätigungsschreiben in der Praxis führen.
Insgesamt werden wir deutliche, einheitliche und mit dem Widerrufsrecht auch den Verbraucherinnen und Verbraucher bekannte Regelungen einführen und die Flut der unerwünschten und belästigenden Telefonanrufe drastisch reduzieren.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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