Verabschiedetes Gesetz gegen Telefonspam untermauert DDV-Positionen
Geschrieben am 30-07-2008 |
Wiesbaden (ots) - Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV sieht seine Positionen gegenüber Telefonspam durch den heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf gegen unlautere Telefonwerbung bestätigt. Der Verband hatte in den vergangenen Monaten mehrfach deutlich gemacht, dass das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer im Frühjahr vorgestellte Maßnahmenpaket weitgehend auf Zustimmung stößt. Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog: "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss stärkt die Politik den Verbraucherschutz mit Augenmaß. Insbesondere freut uns, dass die Bundesjustizministerin in ihrem heutigen Pressestatement erklärt, bei den neuen Verbraucherschutzregelungen sei Wert darauf gelegt worden, die Wirtschaft nicht mit unpraktikablen Regelungen zu belasten, da Verbraucher zunehmend Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet bestellen." Dieses Bekenntnis zeige, so Tapp: Der DDV habe das berechtigte Interesse der Wirtschaft in Berlin hinreichend deutlich machen können und sieht sich bestätigt, dass es auch der Politik nicht darum gehe, den dialogmarketingrelevanten Kanal Telefon in einer mobilen Gesellschaft zu verbauen.
Die beschlossene Regelung eines Bußgeldes bis zu 50 000 Euro nimmt der Verband zur Kenntnis, hatte jedoch bereits im Vorfeld mehrfach deutlich gemacht, dass er ein Bußgeld aufgrund des schon vorhandenen Ordnungsgeldrahmens von bis zu 250.000 Euro für tatsächlich wenig effektiv und daher nicht notwendig halte.
Beim Verbot der Rufnummernunterdrückung geht der DDV davon aus, dass es eine Übergangsfrist geben wird, um den Unternehmen eine vor allem technisch praktikable Umsetzung zu ermöglichen. Der DDV hat bereits mehrfach erklärt, dass das Verbot im Sinne der vom Verband geforderten Transparenz auf Zustimmung stößt.
Dass die Lücken beim Widerrufsrecht bezüglich Verträgen über Wett- und Lotteriedienstleistungen und über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten geschlossen werden, sieht der DDV als Angleichung an das in allen anderen Branchen geltende Recht. Bezüglich Slamming begrüßt der DDV die Neuregelung, da der Verbraucher die ungewollten Umstellungen nur mit viel Aufwand und Ärger rückgängig machen kann, was sein Verhältnis zum Medium Telefon alles andere als fördert.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
Originaltext: Dt. Direktmarketing Verband e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2
Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de
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