Hüppe: Unterstützte Beschäftigung stärkt Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen
Geschrieben am 30-07-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Beschlusses des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung durch das Bundeskabinett erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Unterstützte Beschäftigung wird zukünftig Menschen mit Behinderungen mehr Chancen auf einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt geben. Zielgruppe der neuen Maßnahme sind insbesondere behinderte Menschen, die vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen stehen. Dies betrifft vor allem behinderte Jugendliche, für die wegen Art oder Schwere der Behinderung eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht möglich ist. Daneben zielt die Unterstützte Beschäftigung auch auf Menschen ab, bei denen sich im Erwerbsleben eine Behinderung eingestellt hat. Diese Menschen mit Behinderungen sollen im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung zunächst individuell auf einem Arbeitsplatz in einem regulären Betrieb für regelmäßig bis zu zwei Jahre qualifiziert werden. Anschließend werden sie bei der Arbeit begleitet, wenn sie weitere Unterstützung benötigen.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt in Richtung eines differenzierteren Angebots für behinderte Menschen. Es ist sicherzustellen, die im Gesetzentwurf beschriebene Unterstützte Beschäftigung zielgerichtet einzusetzen. Der Einsatz des neuen Instruments muss auf Menschen beschränkt sein, die die besonderen Rahmenbedingungen von Werkstattleistungen nicht benötigen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
Weitere Verbesserungen im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben müssen folgen. Auch für Menschen mit Behinderungen, die sich bereits in Werkstätten befinden, muss es mehr Teilhabemöglichkeiten geben. Sowohl Werkstätten selbst, als auch andere Leistungsanbieter, wie beispielsweise Integrationsfachdienste, müssen in die Lage versetzt werden, individuell passendere Leistungen zu erbringen, insbesondere in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Menschen mit Behinderungen müssen mehr selbst entscheiden können, was die richtige Teilhabeleistung für sie ist.
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