WAZ: In NRW wieder Qualm in Eckkneipen
Geschrieben am 30-07-2008 |
Essen (ots) - Raucher dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch in Nordrhein-Westfalen ab sofort wieder in Einraum-Eckkneipen unter 75 Quadratmetern und einer außen angebrachten Kennzeichnung "Raucherkneipe" zur Zigarette greifen, ohne Bußgelder befürchten zu müssen. Dies erfuhr die WAZ aus Regierungskreisen. "Zwar gilt formal-rechtlich noch das Nichtraucherschutzgesetz von NRW, da das Urteil erst einmal nur die klagenden Länder betrifft. Die Ordnungsämter müssen sich materiell-rechtlich aber an den Vorgaben des Verfassungsgerichts orientieren", sagte ein Sprecher der WAZ. Ein klarer Erlass oder Rundbrief des NRW-Gesundheitsministeriums an die Ordnungsbehörden, auf Bußgelder und Kontrollen zu verzichten, sei aus rechtlichen Gründen noch nicht formuliert worden; in den nächsten Tagen aber zu erwarten. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke pocht allerdings auf eine sofortige offizielle Raucherlaubnis in Eckkneipen. "Die Regierung bringt mit ihrem Zögern unnötig Wirte in Not. Ich weiß nicht, warum man angesichts des deutlichen Verfassungsgerichtsurteils noch tagelang grübeln muss", sagte Papke der WAZ.
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