Weser-Kurier: (Bremen) zum Raucherurteil
Geschrieben am 30-07-2008 |
Bremen (ots) - Endlich mal eine gute Nachricht für "die kleine Kneipe in unserer Straße, dort, wo das Leben noch lebenswert ist", mag die Luft oft auch gesundheitsgefährdend dick sein. Auf die Hüter unserer Verfassung ist eben doch Verlass. Nach allen Urteilen, mit denen die Karlsruher Richter jüngst die Privatsphäre des Bürgers zu schützen geholfen haben, wäre es allerdings eine arge Überraschung gewesen, hätten sie nicht auch die kleine Freiheit verteidigt, sich eine Zigarette anzustecken, wenn weit und breit kein zu schützender Nichtraucher in Sicht ist. Rauchverbote sind dort angebracht, wo andere Menschen zum Mitrauchen gezwungen würden: In der Behörde, im Flugzeug, im Theater. Kein Nichtraucher ist aber gezwungen, in eine Raucherkneipe zu gehen. Dort, wo der Raucher niemanden belästigt, kann er qualmen, soviel er will. Und wenn er sich damit gesundheitlich zugrunde richtet - auch das ist ein Teil der Freiheit, die unsere Verfassung meint.
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