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Südwest Presse: LEITARTIKEL · RAUCHVERBOT Der Kampf geht weiter

Geschrieben am 30-07-2008

Ulm (ots) - Nun jubeln die Raucher, aber sie tun es verhalten und
daran tun sie gut. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
könnte sich für sie noch als Pyrrhussieg erweisen: Karlsruhe hat zwar
die Nichtraucherschutz-Gesetze Berlins und Baden-Württembergs in
Teilen für verfassungswidrig erklärt und die Eckkneipe als Wohnzimmer
der Tabakkonsumenten unter Bestandsschutz gestellt. Aber der gilt nur
vorläufig. Denn das oberste Gericht hat auch betont, dass der
Gesetzgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein radikales Verbot
erlassen könnte - ohne Ausnahmen für Festzelte, Nebenräume und
geschlossene Gesellschaften. Nun fühlen sich beide Seiten bestätigt.
Geholfen ist damit niemandem. Im Gegenteil: Der Kampf um die
Lufthoheit an den Stammtischen geht jetzt erst richtig los.
Karlsruhe hat sich also vor einem klaren Urteil gedrückt und den
schwarzen Peter an die Politik zurückgereicht. Die soll entscheiden,
wie rigoros sie den Nichtraucherschutz verfolgt. Sie darf nur
niemanden benachteiligen. Ausnahmsloses Rauchverbot in allen Lokalen
- oder freie Wahl für die Kneipen, die keinen separaten Nebenraum als
Raucherzimmer ausweisen können und damit gegenüber der
Großgastronomie das Nachsehen haben. Das ist der Kern des Urteils.
Und nun? In Baden-Württemberg streiten sich bereits die
Regierungsparteien CDU und FDP über das weitere Vorgehen. Doch statt
die Gaststätten erneut zum Schauplatz des großen Showdowns zwischen
Rauchern und Nichtrauchern auszurufen, sollte sich die Koalition
besser an der vom Gericht verordneten Übergangslösung orientieren,
die bis zur Verabschiedung neuer, verfassungskonformer Gesetze gilt:
Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern dürfen sich als Raucherkneipen
deklarieren. Allerdings muss der Eintritt für Jugendliche unter 18
Jahren untersagt werden. Auch Discos dürfen einen Raucherraum
anbieten, wenn dort nur Erwachsene Zutritt haben. Den Jugendschutz
schreibt Karlsruhe zu Recht groß.
Die Regelung ist angelehnt an die spanische Lösung. Sie lässt den
Nichtrauchern durch die Vielzahl größerer Lokale genügend Luft zum
Atmen - und gleichzeitig den Freunden der finanziell bedrohten
Eckkneipen Spielraum. Diese Lösung wird natürlich dazu führen, dass
die meisten Eckkneipen wieder Aschenbecher aufstellen. Das ist aus
Sicht des Gesundheitsschutzes ein Rückschritt. Schließlich gefährden
Raucher im Gegensatz zu Trinkern nicht nur sich, sondern auch andere.
Aber viele Kleinstlokale werden fast ausschließlich von Tabakfreunden
frequentiert und haben als Wohnzimmer des kleinen Mannes auch eine
soziale Funktion in einer zunehmend individualisierten Welt. Jeder
Nichtraucher hat die Wahl, sie zu besuchen oder auch nicht. Wer sich
fürs Passivrauchen entscheidet, muss nicht noch vor sich selbst
beschützt werden. Wer keinen Fußball mag, geht ja auch nicht ins
Stadion.
So könnte ein Kompromiss zwischen dem wichtigen Gut Gesundheitsschutz
und der Selbstverantwortung mündiger Bürger aussehen. Ein allzu
rigider staatlicher Schutz der Menschen vor sich selbst führt dagegen
zur, wenn auch gut gemeinten, schleichenden Entmündigung. Schon jetzt
grassiert die Verbieteritis. So bereitet Baden-Württemberg gerade das
nächtliche Alkoholverkaufsverbot vor, das mit Sicherheit ebenfalls in
Karlsruhe landen wird. Dass die Politik den Nichtraucherschutz im
Gaststättenbereich geregelt hat, müssen indes die Wirte selbst
verantworten. Der Gesetzgeber ist erst aktiv geworden, als die
Gastronomie ihre freiwillige Selbstverpflichtung, in Speiselokalen
genügend Nichtraucherplätze zu schaffen, nicht erfüllt hat. Auch
deshalb sollte der Gastroverband Dehoga nicht zu laut jubeln.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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