Allg. Zeitung Mainz: Allgemeine Zeitung Mainz zum Nichtraucherschutz
Geschrieben am 04-08-2008 |
Mainz (ots) - Die kleine Kneipe macht ein Fass auf, jedenfalls in Rheinland-Pfalz. Im Gleichklang mit dem jüngsten Spruch des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz in Koblenz jetzt die geltende Ausnahmeregelung für inhabergeführte Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche befristet verlängert; im Widerspruch zu den Karlsruhern aber festgelegt, dass bis auf weiteres in Wirtschaften dieser Größenordnung auch dann gepafft werden darf, wenn dort Personal beschäftigt wird. Und gegessen werden darf wohl auch! Otto Normalraucher, respektive Nichtraucher, blickt da schon lange nicht mehr durch. Die Richter vom Deutschen Eck haben aber mit ihrer Entscheidung zunächst einmal den blauen Dunst noch viel undurchschaubarer gemacht. Denn der bundesweit so unterschiedlich interpretierte Konflikt um den Nichtraucherschutz hat jetzt auch noch die Arbeitsstättenverordnung erreicht, was der ganzen Angelegenheit eine ganz neue Dimension geben kann. Jedenfalls scheint von nun an alles möglich: Es kann sein, dass das gesetzgeberisch und richterlich geschaffene Tohuwabohu festgeschrieben wird; faktisch hieße das: Wahlfreiheit für "kleine Wirte". Es kann aber auch sein, dass es demnächst ein knallhartes, weil uneingeschränktes Rauchverbot flächendeckend für die gesamte Gastronomie gibt. Jedenfalls darf sich nach der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs niemand mehr darüber wundern. Zunächst sind jedoch die Länder gefordert, vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer einheitlichen Lösung zu kommen. Ganz so aussichtslos, wie das auf Anhieb wirkt, ist es wohl nicht. - Aber föderale Vernunft, gibt es die noch?
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