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Allg. Zeitung Mainz: Allgemeine Zeitung Mainz zum Nichtraucherschutz

Geschrieben am 04-08-2008

Mainz (ots) - Die kleine Kneipe macht ein Fass auf, jedenfalls in
Rheinland-Pfalz. Im Gleichklang mit dem jüngsten Spruch des
Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland
Pfalz in Koblenz jetzt die geltende Ausnahmeregelung für
inhabergeführte Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche
befristet verlängert; im Widerspruch zu den Karlsruhern aber
festgelegt, dass bis auf weiteres in Wirtschaften dieser
Größenordnung auch dann gepafft werden darf, wenn dort Personal
beschäftigt wird. Und gegessen werden darf wohl auch! Otto
Normalraucher, respektive Nichtraucher, blickt da schon lange nicht
mehr durch. Die Richter vom Deutschen Eck haben aber mit ihrer
Entscheidung zunächst einmal den blauen Dunst noch viel
undurchschaubarer gemacht. Denn der bundesweit so unterschiedlich
interpretierte Konflikt um den Nichtraucherschutz hat jetzt auch noch
die Arbeitsstättenverordnung erreicht, was der ganzen Angelegenheit
eine ganz neue Dimension geben kann. Jedenfalls scheint von nun an
alles möglich: Es kann sein, dass das gesetzgeberisch und richterlich
geschaffene Tohuwabohu festgeschrieben wird; faktisch hieße das:
Wahlfreiheit für "kleine Wirte". Es kann aber auch sein, dass es
demnächst ein knallhartes, weil uneingeschränktes Rauchverbot
flächendeckend für die gesamte Gastronomie gibt. Jedenfalls darf sich
nach der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs niemand
mehr darüber wundern. Zunächst sind jedoch die Länder gefordert, vor
dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu
einer einheitlichen Lösung zu kommen. Ganz so aussichtslos, wie das
auf Anhieb wirkt, ist es wohl nicht. - Aber föderale Vernunft, gibt
es die noch?

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
verantwortlich:
stellvertretender Chefredakteur
Peter Königsberger
Telefon: 06131-48-5921
pkoenigsberger@vrm.de


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