Hüppe: Problem mit Merkzeichen "B" wird gelöst
Geschrieben am 01-06-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag zum Antrag der Grünen "Recht statt Pflicht" (Drucksache 16/949) und dem Antrag der FDP "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern" (Drucksache 16/853) erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In der heute anstehenden Debatte zu den Oppositionsanträgen ist der wichtigste Punkt die gesetzliche Klarstellung zum Merkzeichen "B" für "Begleitung". Durch eine missverständliche Formulierung im Schwerbehindertenausweis wird behinderten Menschen häufig der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen oder Schwimmbädern verwehrt, wenn sie keine Begleitperson dabei haben.
Die CDU/CSU hat bereits in der vergangenen Wahlperiode die Initiative für eine gesetzliche Klarstellung ergriffen. Es sollte herausgehoben werden, dass behinderte Menschen das Recht haben, eine Begleitperson mitzunehmen, nicht die Pflicht. Die damaligen Regierungsfraktionen haben aber ihre Zustimmung verweigert.
Erst nachdem sich die Probleme behinderter Menschen häuften, kam langsam Bewegung ins Verfahren. Wegen der Musterbadeordnung des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder (BÖB) sind viele behinderte Menschen nicht mehr ohne Begleitperson in Schwimmbäder gelassen worden. Ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg hat einem Motorradfahrer Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen, da er der Ansicht war, dass sich die Unfallgegnerin mit Merkzeichen B nicht alleine im Straßenverkehr hätte bewegen dürfen.
Nun greifen die FDP - mit dem von uns wortwörtlich übernommenen Antrag, inklusive Begründung - und die geläuterten Grünen das Vorhaben wieder auf. Während die Opposition sich noch Scheingefechten hingibt, wird auf Regierungsseite längst gehandelt. Ein Referentenentwurf ist bereits in Arbeit und wird voraussichtlich Ende Juni vorliegen.
Die praktische Regelung für die Schwerbehindertenausweise wird voraussichtlich so aussehen, dass bei Neuausstellung generell die Ausweise mit der neuen Formulierung ausgegeben werden. Außerdem können die neuen Ausweise auch auf Antrag ausgestellt werden. Mit dieser Lösung kann auch der heraufbeschworene übermäßige Verwaltungsaufwand vermieden werden, den Gegner der gesetzlichen Klarstellung bisher immer ins Feld geführt haben.
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