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Tabakbranche in 2007 mit weiter rückläufiger Tendenz / Klassischer Feinschnitt erreicht steuerliche Belastungsgrenze / Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird begrüßt

Geschrieben am 19-09-2008

Dortmund/Bonn (ots) -

- Querverweis: Charts liegen in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und sind unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Tabakbranche sieht auch in 2008 weitere Umsatzeinbußen

Bedingt durch die Tabaksteuererhöhungen der vergangenen Jahre, die
Mehrwertsteueranhebung in 2007 sowie die Zunahme von legalen und
illegalen Tabakprodukten in Deutschland konnte der nationale Markt
für Tabakerzeugnisse auch in 2007 keine Trendwende verzeichnen.

Klassischer Feinschnitt an der steuerlichen Belastungsgrenze
angelangt

Nach dem Fortfall der "Sticks" zeigt sich für den klassischen
Feinschnitt in 2007/08 ein klareres Bild: "Der klassische Feinschnitt
wird seiner wichtigen Rolle als fiskalischer Puffer gegenüber
Schmuggel und Produktfälschungen bei Zigaretten immer stärker
gerecht. Allerdings sehen wir mit Blick auf die Absatzrückgänge im 1.
Halbjahr 2008 von -8,5 % die Grenze der steuerlichen
Belastungsfähigkeit erreicht. Eine Steuererhöhung zum jetzigen
Zeitpunkt würde den Schmuggel weiter nach oben treiben", so Marc von
Eicken, Vorsitzender des Tabak Forums und Vorstandsmitglied im
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist in die richtige
Richtung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli, wonach
das Rauchen in gekennzeichneten Einraumgaststätten zulässig ist (bis
zu 75 qm, ohne Zubereitung von Speisen, kein Zutritt für Jugendliche)
sehen VdR, VZI und Tabak Forum die Freiheitsrechte von Gastronomie
und Gästen mit Blick auf den Nichtraucherschutz gestärkt. "Mit ihrem
Urteil haben die Verfassungsrichter einen pragmatischen Weg zwischen
dem Nichtraucherschutz und den Interessen von Gastronomie und Gästen
aufgezeichnet. Eine wachsende Verbotskultur fördert nur den Unmut
anstatt ein friedliches Miteinander von Gastwirten, Rauchern und
Nichtrauchern," so von Eicken in seiner Einschätzung der Situation.
"Wir hoffen, dass nun viele Bundesländer dem von Karlsruhe
vorgeschlagenen Weg folgen und die besondere wirtschaftliche
Situation der Einraumgaststätten angemessen berücksichtigen."

Originaltext: VdR
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72845
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72845.rss2

Für weitere Rückfragen:

Franz Peter Marx
Alexander Manderfeld
Tel.: 0228/93446-0; Fax: 0228/93446-20;
mobile: F.P. Marx: 0171/6562624;
f.p.marx@verband-rauchtabak.de
a.manderfeld@verband-rauchtabak.de


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