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Krankenhausfinanzierungsreform: Einheitlicher Basisfallwert auf Bundesebene - ein Irrweg

Geschrieben am 08-10-2008

Berlin (ots) - Die im Rahmen der von der Bundesregierung
beschlossenen Reform der Krankenhausfinanzierung vorgesehene
Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwertkorridors ist
ordnungspolitisch der falsche Weg und ökonomisch nicht zielführend.
Zu diesem Ergebnis gelangt eine Expertise des Gesundheitsökonomen
Prof. Dr. Günter Neubauer vom Institut für Gesundheitsökonomik in
München. Die Vereinheitlichung der Preise setze Fehlanreize und führe
zu Über-, Unter- und Fehlversorgung. Statt einer staatlichen
Preisvorgabe sei eine Flexibilisierung des Vertragsrechts notwendig.
Kassen und Krankenhäuser sollten mehr Möglichkeiten erhalten,
Leistungen und Preise individuell zu vereinbaren. Auftraggeber der
Expertise ist die AOK Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein kämen
auf die Krankenkassen am Ende der Basisfallwertangleichung jährliche
Mehrausgaben in Höhe von 40 Mio. EUR zu.

Nach dem Gesetzentwurf sollen sich die bisher auf Landesebene
vereinbarten Basisfallwerte - als Grundlage für die
Krankenhaus-Vergütung - in den kommenden fünf Jahren einem
bundeseinheitlichen Durchschnittswert annähern. Danach dürfen sie nur
noch in einer Bandbreite von -1,5% bis +2,5% vom Durchschnittswert
abweichen.

Gesundheitsökonom Prof. Neubauer und der Vorstandsvorsitzende der
AOK Schleswig-Holstein, Dr. Dieter Paffrath, kritisieren, dass die
angestrebte Vereinheitlichung der Preise im krassen Widerspruch zu
dem im letzten Jahr verabschiedeten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
stehe.

"Wer Wettbewerb will, muss auch Wettbewerb zulassen!", so
Paffrath. "Die Krankenkassen müssen zumindest die Möglichkeit
erhalten, für bestimmte Leistungen Selektivverträge oder
Rabattverträge mit einzelnen Krankenhäusern abzuschließen."

Auch Gesundheitsökonom Neubauer spricht sich für mehr
Vertragswettbewerb und weniger staatliche Intervention aus. "Wenn der
Gesetzgeber schon keine Marktpreise will, sollte er den bundesweiten
Basisfallwert allenfalls als Richtwert vorgeben", so Neubauer. Mit
dem Instrument der Individualverträge könnten die Kassen den
Preis-/Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern
fördern. "Dies wäre ein sinnvoller Einstieg in leistungsgerechte
Vergütungsformen", so der Gesundheitsökonom.

Größte Verlierer der Fallwertangleichung wären die Krankenhäuser
in Rheinland-Pfalz. Ihr Budget würde bis zum Jahr 2014 um 64 Mio. EUR
sinken.

Originaltext: AOK Schleswig-Holstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73028
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73028.rss2

Pressekontakt:
Jens Kuschel, Pressesprecher AOK Schleswig-Holstein, Tel. 0431
605-1171, E-Mail: presse@sh.aok.de


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