Zeitschriftenverlage brauchen Adressdaten zur Gewinnung neuer Leser
Geschrieben am 16-10-2008 |
Berlin (ots) -
Erschwerung der Listenweitergabe von Adressdaten zu Werbezwecken schadet den Verlagen / Zustimmungserfordernis verhindert illegalen Datenklau nicht
Die vom Bundesinnenministerium aktuell geplanten Regelungen zum Umgang mit Adressdaten gehen nach Ansicht des VDZ weit über das legitime Ziel einer Verhinderung des Datenmissbrauchs hinaus. Auch die Zeitschriftenverleger verurteilen die bekannt gewordenen Fälle illegalen Datenhandels. "Solchen kriminellen Machenschaften muss mit einem effektiven Sanktionssystem begegnet werden", erklärte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ heute in Berlin. Es könne nicht darum gehen, die legale Adress-weitergabe zu Werbezwecken und zur Marktforschung zu erschweren, um den illegalen Datenklau zu verhindern.
"Die persönliche schriftliche Ansprache potenzieller Leser ist eine essenzielle Säule der Pressefreiheit in marktwirtschaftlichen Demokratien. Wenn es den Zeitschriften weitgehend unmöglich gemacht wird, den an den jeweiligen Themen wie Erziehung, Auto etc. interes-sierten Leserkreis gezielt anzuschreiben, bedeutet das das Ende einer der wichtigsten For-men des Vertriebs für das Kulturgut Presse", sagte Fürstner, "Genau dies wird aber gesche-hen, wenn die mit dem sog. Listenprivileg verbundene praktikable Möglichkeit entfällt, den Kunden eines Babyausstatters schriftlich ein Probeabo einer Elternzeitschrift anzubieten."
"Die Verlage sind bereit, noch mehr zu unternehmen, um die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten", so Fürstner weiter. "Der VDZ begrüßt in diesem Zusammenhang Pläne zu einem Auditing, die von Politikern in die Diskussion eingebracht wurden." Die bisherigen ge-setzlichen Regelungen zum Umgang mit Adressdaten berücksichtigen die Verbraucher-schutzinteressen. Der Verbraucher könne jederzeit der Weitergabe seiner Adresse widersprechen, worauf er hinzuweisen sei. Das illegale Handeln Einzelner werde nicht dadurch verhindert, dass man die Rechtstreuen bestrafe.
Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
Pressekontakt: Weitere Informationen: Norbert Rüdell Leiter Presse und Kommunikation Tel: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: n.ruedell@vdz.de Internet: www.vdz.de
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