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"Report Mainz": Land Berlin und ver.di lassen Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit überprüfen

Geschrieben am 23-10-2008

Mainz (ots) - Das Land Berlin und die Gewerkschaft ver.di lassen
gemeinsam die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP)
überprüfen. Das berichtete das Politikmagazin "Report Mainz" auf
seiner Internetseite. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales des Landes Berlin sowie ver.di haben gemeinsam einen
entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht. Das
Berliner Arbeitsgericht bestätigte gegenüber "Report Mainz" den
Eingang des Antrags. Ein Beschlussverfahren sei inzwischen
eingeleitet.

"Nun besteht eine realistische Chance, dass in absehbarerer Zeit
in der Sache entschieden wird", so der Arbeitsrechtler und
Leiharbeitsexperte Prof. Peter Schüren gegenüber "Report Mainz". Für
die Leiharbeitnehmer, die nach CGZP-Tarifen bezahlt werden, bestünde
nach Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP Anspruch auf
Lohnnachzahlung bis auf das Lohnniveau der Stammmitarbeiter im
jeweiligen Einsatzbetrieb. Der Verleiher müsste dann auch
entsprechend der Lohndifferenz Sozialversicherungsbeiträge
nachzahlen. Für diese Sozialversicherungsbeiträge hafteten die
jeweiligen Entleiher als Bürgen, so Prof. Schüren gegenüber "Report
Mainz". Die Sozialversicherungsbeiträge wären auch dann nachzuzahlen,
wenn der einzelne Leiharbeitnehmer nicht selbst klagt.

Die CGZP deckt nach eigenen Angaben mit ihren Tarifverträgen rund
die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse in Deutschland ab. Die
Christlichen Gewerkschaften haben neben Flächentarifverträgen über
200 Haustarifverträge abgeschlossen. Diese waren wiederholt als
Dumping-Tarifverträge kritisiert worden. "Report Mainz" hatte über
Tarifverträge der CGZP berichtet, in denen Brutto-Stundenlöhne von
4,81 EUR für Leiharbeiter im Westen festgeschrieben waren.

Bereits in der Vergangenheit hatten mehrere Leiharbeitnehmer die
Tariffähigkeit der CGZP gerichtlich überprüfen lassen wollen. Eine
Sachentscheidung war aber bislang immer verhindert worden, da
Leiharbeitsfirmen im Vorfeld regelmäßig Forderungen klagender
Leiharbeiter erfüllt hatten und das Gericht das Verfahren so klaglos
stellen musste. Dies ist nun nicht mehr möglich, da sowohl die
Gewerkschaft ver.di als auch die Berliner Arbeitsenatorin, Heidi
Knake-Werner (Die Linke), Antragstellerin sind.

Zitate gegen Quellenangabe frei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2


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