Deutsche Umwelthilfe verklagt DaimlerChrysler-Tochter Smart
Geschrieben am 12-06-2006 |
Berlin (ots) - 12. Juni 2006: Die Böblinger DaimlerChrysler-Tochter Smart hat die Erklärung zur Unterlassung ihrer wettbewerbswidrigen und die Kunden irreführenden Werbung für den Diesel-Smart bis zur gesetzten Frist am heutigen Montag 15 Uhr nicht unterzeichnet. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) wird deshalb wie angekündigt den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der rechtswidrigen Werbung für den Diesel-Smart beim zuständigen Landgericht Stuttgart beantragen. Die Klage wird unverzüglich eingereicht.
"Wir verlangen die vollständige Tilgung der irreführenden und wettbewerbswidrigen Werbung, wonach der Smart ForTwo cdi mit einem `Dieselpartikelfilter` ausgerüstet ist, im Internet, in Kaufprospekten, in Anzeigen und allen sonstigen Werbeträgern", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es kann nicht sein, dass Großkonzerne mit großem Namen glauben, sie könnten ohne öffentliche Reaktion falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt setzen, die nicht nur ihre potenziellen Kunden täuschen und dem Unternehmen einen Verkaufsvorteil gegenüber Wettbewerbern mit Diesel-Pkw mit Partikelfilter verschaffen, sondern in der Folge auch die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in den Ballungszentren anheizen".
Die DUH wirft der DaimlerChrysler-Tochter Smart vor, in ihrem Werbeauftritt fälschlich den Eindruck zu vermitteln, als sei der Smart ForTwo cdi serienmäßig mit einem vollwirksamen "Dieselpartikelfilter" ausgerüstet. In Wirklichkeit stößt der genannte Diesel-Smart fast 22 mg PM/km aus und schafft damit nur knapp die seit Anfang 2005 europaweit geltende Euro-4-Norm, die einen Grenzwert von 25 mg PM/km festlegt. Der PM-Ausstoß des Diesel-Smart ForTwo cdi überschreitet die geplante Euro-5-Norm von 5 mg PM/km um mehr als den Faktor vier und stößt rund 20 Mal mehr Ruß aus als Diesel-Pkw mit echtem Dieselpartikelfilter. Käufer des Smart ForTwo cdi müssen nach den Mitte Mai veröffentlichten Plänen der Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der erstmaligen Zulassung des Kleinwagen sogar eine Strafsteuer in Höhe von 300 Euro und ab 2008 außerdem eine um 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Hinzu käme ein überdurchschnittlicher Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
(Siehe auch Pressemitteilung von heute Vormittag unter www.duh.de.)
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
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