Gertz: Rechtsschutz-Gewährung durch den Bund ist ein Zeichen der Fürsorge
Geschrieben am 29-10-2008 |
Berlin (ots) -
Bund will künftig Kosten übernehmen - Soldaten brauchen zusätzlich zügigen Rechtsbeistand
Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt die Anordnung des Bundesinnenministeriums, wonach der Bund künftig die Kosten für den Rechtsschutz von Soldaten und anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes übernimmt, wenn gegen sie wegen Vorfällen im Ausland strafrechtliche Ermittlungen geführt werden.
Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz: "Diese Regelung ist ein bemerkenswerter Schritt und ein Signal für unsere Soldatinnen und Soldaten: Es bedeutet, dass der Bund seine besondere Fürsorgepflicht für das Personal in gefährlichen Auslandsverwendungen erkennt und wahrnimmt." Mit der neuen Regelung könne der DBwV einen wichtigen Erfolg verbuchen. Gertz dankte ausdrücklich Verteidigungs-Staatssekretär Dr. Peter Wichert, der bei den Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium erfolgreich war.
Mit einem Rundschreiben vom 24. Oktober hat das Bundesinnenministerium die Übernahme der Kosten für die Verteidigung angeordnet. Dies gilt auch für Bundespolizisten, Diplomaten und andere Beamte und Arbeitnehmer in Auslandstätigkeiten. Der Anspruch auf Kostenübernahme entfällt, wenn die fragliche Tat vorsätzlich begangen wurde. Der Vorfall an einem Checkpoint der Bundeswehr nahe Kunduz, bei dem drei Todesopfer zu beklagen waren, habe gezeigt, dass jeder Soldat im Einsatz leicht in die Gefahr geraten könne, zum Ziel von strafrechtlichen Ermittlungen zu werden, sagte Gertz weiter. Bisher hatte sich der Rechtsschutz des Bundes darauf beschränkt, auf Antrag ein zinsloses Darlehen zu gewähren. "Das mag im Inland ausreichen, wird jedoch für die Kameraden im Auslandseinsatz der Fürsorgepflicht nicht gerecht", sagte der Verbandschef.
Zugleich unterstrich Gertz, dass ein effektiver Rechtsschutz im Auslandseinsatz sich nicht auf die Regelung des Kostenrisikos beschränken dürfe, sondern noch viel mehr die tatsächliche Bereitstellung sachkundiger rechtlicher Beratung und Verteidigung gewährleistet werden müsse. Anders als im Inland habe der Soldat in Afghanistan oder anderen Einsatzgebieten aber keinen ungehinderten Zugang zu einem Verteidiger seines Vertrauens. "Wir müssen den Soldaten schützen: Ihm muss erst ein Anwalt zur Seite gestellt werden, bevor er sich zur Sache äußert."
Originaltext: DBwV Dt. BundeswehrVerband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12472 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12472.rss2
Pressekontakt: Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330
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