Neues Deutschland: zum BGH-Urteil über Wettbewerb auf dem Strommarkt
Geschrieben am 11-11-2008 |
Berlin (ots) - Es ist juristischer Teilerfolg für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt und gegen die kräftig überhöhten Preise, was der BGH höchstrichterlich entschieden hat. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Versorger E.on und RWE dürfen ihren Einfluss auf die unzähligen kleinen Stadtwerke nicht weiter vergrößern. Aber dass sie in ihren abgesteckten Regionen nach wie vor die Versorgung mit Strom - angefangen von der Produktion, dem Transport und Zwischenhandel bis hin zur Steckdose - weiter dominieren, daran hat sich über Nacht nichts geändert. Dies steht aber auch gar nicht in der Macht von Justiz und Kartellamt. Dafür müsste sich die Politik ernsthaft Gedanken über Konsequenzen aus dem Urteil machen. Die Kommunen sollten aufhören, aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen heraus ihr Tafelsilber dem Duopol E.on und RWE zum Fraß vorwerfen. Und der Bund darf nicht weiter die deutschen Großkonzerne dabei unterstützen, zu mächtigen Global Player zu expandieren. Ein erster wichtiger Schritt dabei wäre die Verstaatlichung der Stromnetze, von denen sich die Energieriesen auf Druck der EU ohnehin trennen wollen. Ein zweiter wäre der Stopp des Neubaus von Kohlekraftwerken. Die Nutzung fossiler Energieträger ist nicht nur schädlich fürs Klima, sondern macht auch zentralistische Strukturen bei Energieproduktion und -handel notwendig. Die Justiz hat eine Steilvorlage für eine echte Energiewende gegeben - doch wer nutzt sie?
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