Allg. Zeitung Mainz: Angemessen (Kommentar zu Terror)
Geschrieben am 09-12-2008 |
Mainz (ots) - Mit dem Prozess gegen den "Kofferbomber von Köln" hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Maßstäbe gesetzt. Wichtige Schlüsselbegriffe kennzeichnen die Urteilsbegründung: Es ging um - versuchte - heimtückische Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln, nämlich mit einer Bombe. Auch die Motive des Täters liegen klar zutage: Hass und Feindseligkeit. Diese Begrifflichkeit ist wichtig, denn sie ist ein Bollwerk gegen die irrwitzige Argumentation selbst ernannter Gotteskrieger, ihre Taten dienten einem "höheren" Zweck. In Erinnerung kommt dabei, dass auch die Terroristen der RAF vor 30 Jahren Sonderrechte und einen Sonderstatus für sich beanspruchten; sie sahen sich als politische "Soldaten". Selbstverständlich folgte die Justiz dem seinerzeit nicht; die Biografien der Täter offenbaren allerdings, dass zumindest einzelne von ihnen - etwa Peter Jürgen Boock - später fast eine Art Prominenten-Status genossen. Bedeutet: Bei jeder Art von Terrorismus - wie auch bei anderen Straftaten - muss verhindert werden, dass Opfer durch Bevorzugung oder gar Hofierung der Täter ein zweites Mal verletzt werden. Das Düsseldorfer Urteil legt noch einmal sehr eindringlich dar, dass die Republik 2006 nur um Haaresbreite an einer Katastrophe vorbeischrammte. Dies muss Motivation sein, sowohl für die Sicherheitsbehörden, aber auch für jeden Einzelnen, weiterhin ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit zu investieren. Mindestens genau so wichtig aber ist es, dem Extremismus durch ein vernünftiges Miteinander den Nährboden zu entziehen. Das bedeutet auch: Moscheen sind in deutschen Städten willkommen, wenn sie der gewachsenen soziologischen und religiösen Struktur des Umfelds nicht diametral entgegen stehen. Für Koranschulen dagegen, die undurchsichtig sind oder gar offen Feindseligkeit predigen, ist kein Platz, ebensowenig für ihre geistigen Väter.
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