Meldepflicht bei Aufstallungsgebot: KAT schließt Gesetzeslücken
Geschrieben am 17-12-2008 |
Bonn (ots) - KAT-Mitgliedsbetriebe mit Freiland- und Biohaltung müssen zukünftig regionale Aufstallungsgebote an KAT melden. Werden die Eier nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist von zwölf Wochen weiterhin als Freilandeier vermarktet, wird KAT kontrollieren, ob die Hennen wieder im Freien gehalten werden.
Das Beispiel der Firma Landkost-Ei hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen willkürlich interpretiert werden können. Besteht ein regionales Aufstallungsgebot, dürfen Eier bis zu zwölf Wochen weiterhin als Eier aus Freilandhaltung vermarktet werden, auch wenn die Legehennen während dieser Beschränkungen keinen Zugang zum Freiland haben. Nach den zwölf Wochen müssen die Tiere wieder Zugang zur Außenfläche haben, wenn die Eier weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Wie lange die Tiere wieder Zugang zum Auslauf im Freien haben müssen, bevor die Übergangsfrist erneut beginnen kann, ist gesetzlich jedoch nicht geregelt. Bei Landkost Ei hatten die Tiere zwischendurch lediglich drei bis fünf Tage Zugang zur Außenfläche gehabt. Das akzeptiert KAT nicht: "Das Unternehmen hat gegen keine gesetzlichen Regelungen verstoßen. Dennoch ist es nicht in unserem Sinne, dass Eier als Freiland-Ware deklariert werden, obwohl die Hennen die meiste Zeit im Stall stehen", erklärt KAT-Geschäftsführer Caspar von der Crone. "Deshalb führen wir eine Meldepflicht für regionale Aufstallungsgebote ein und werden zukünftig auch kontrollieren, ob die Tiere wieder draußen sind. Außerdem finden ab sofort mehrfach unangemeldete Kontrollen statt, die sicherstellen, dass nicht gegen die KAT-Vorgaben verstoßen wird."
Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) KAT steht für konsequente Herkunftssicherung und Rückverfolgbarkeit über die gesamte Prozesskette hinweg bis zum Verbraucher. Alle an der Produktionskette Beteiligten sind Mitglieder des KAT-Systems: Futtermittelhersteller, Legehennenhalter, Packstellen, Brütereien und Junghennenaufzucht haben sich den strengen KAT-Qualitätskriterien verpflichtet. Ziel von KAT ist, dass alle Systemteilnehmer sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern die festgelegten Kriterien für die alternative Legehennenhaltung einheitlich umsetzen. 95 Prozent aller alternativen Haltungsformen, die für den deutschen Markt produzieren, sind an KAT angeschlossen.
Originaltext: Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V. (KAT) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73754 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73754.rss2
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Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V. (KAT) Caspar von der Crone - Geschäftsführer - Holbeinstr. 12 D-53175 Bonn T: 02 28 / 95 96 0-0 F: 02 28 / 95 96 0-50 E-Mail: info@kat.ec www.kat.ec www.was-steht-auf-dem-ei.de
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