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ots.Audio: Die häufigsten Renten-Irrtümer

Geschrieben am 05-01-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen:
Die Rede ist von Renten-Irrtümern. Denn viele Gerüchte über die Rente
halten sich hartnäckig, obwohl sie nicht stimmen. Wir sprechen
darüber mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund:

Herr Theil, man hört häufig, dass alle rentenrechtlichen Zeiten
der Versicherten automatisch an die Rentenversicherung gemeldet
werden. Stimmt das?
Und was sind überhaupt rentenrechtliche Zeiten?

O-Ton 51 sec: Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert ist oder war, hat dort ein individuelles
Rentenversicherungskonto. Darin werden die persönlichen Daten, wie
zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift usw. erfasst und alle
rentenrechtlichen Zeiten wie Beitrags- und Ausbildungszeiten, Zeiten
der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehungsleistungen. Die
Deutsche Rentenversicherung kennt aber die exakten
Versicherungsbiografien nicht und muss meist noch einiges erfragen.
Deshalb stimmt die Behauptung "alle rentenrechtlichen Zeiten werden
automatisch gemeldet" nicht. Mit einem so genannten
Kontenklärungsverfahren kann der Versicherte den
Rentenversicherungsträger beispielsweise über seine Schul-, Studien-
oder Kindererziehungszeiten informieren.

Wie geht das?

O-Ton 34 sec: Die Versicherten müssen die Kontenklärung
beantragen. Danach erhält man einen Versicherungsverlauf mit den
schon erfassten Daten sowie den notwendigen Formularen, da nur so
wichtige Angaben abgefragt werden können. Natürlich wird man den
Versicherten auch sagen, welche Nachweise sie für die einzelnen
Zeiten vorlegen müssen.
Die Deutsche Rentenversicherung ruft ihre Versicherten außerdem
regelmäßig nach Jahrgängen verteilt auf, zur Vervollständigung des
Versicherungsverlaufes das Rentenkonto klären zu lassen.

Eine andere Legende besagt, dass man die Rente automatisch
bekommt, wenn man das Rentenalter erreicht hat. Was sagen Sie dazu?

O-Ton 45 sec: Nein, auch das stimmt leider nicht. Alle Leistungen
der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere die Renten, werden
nur auf Antrag gewährt. Es genügt zunächst ein formloser Antrag, dem
allerdings ein ausgefülltes Antragsformular folgen muss. Vordrucke
gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, den
Versicherungsämtern, den Versichertenältesten und den
Versichertenberatern, die übrigens auch beim Ausfüllen der Vordrucke
kostenlos behilflich sind. Sie können auch aus dem Internet
heruntergeladen werden. Wichtig: Rentenanträge sollten mindestens
drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden, denn von
der wirksamen Antragstellung hängt der Beginn der Rente ab.

Danke schön Ulrich Theil. Informationen zur Rente gibt es auch auf
der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Außerdem stehen
für weitere Fragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen
Rentenversicherung am bundesweiten kostenlosen Servicetelefon zur
Verfügung unter 0800 1000 4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
fon: +49 30 865-36750
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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