Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung gegen Rassismus
Geschrieben am 13-01-2009 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert in einer heute veröffentlichten Stellungnahme den "Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz". "Wir sehen grundlegende Schwächen in dem vorgelegten Plan", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. Er enthalte keine angemessene Analyse von Rassismus und rassistischer Diskriminierung in Deutschland, zudem entwickle die Bundesregierung keine neuen, in die Zukunft gerichteten Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus. "Die Bundesregierung sollte die Erkenntnis umsetzen, dass sich die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus nicht in der Bekämpfung des Rechtsextremismus erschöpft, sondern auf die Gesellschaft insgesamt beziehen und auch Formen indirekter und strukturelle Diskriminierungen angehen muss", so Follmar-Otto. Die wenigen geplanten Vorhaben des Aktionsplans seien allgemein und unverbindlich und bezögen sich auf die Evaluation bereits bestehender Programme und Institutionen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung, den Maßnahmenplan unter Einbeziehung von Ländern, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern, Medien, Wirtschaft und Sozialpartnern zu erarbeiten. "Eine politisch hoch angesiedelte Stelle sollte diesen Prozess koordinieren und für die Bereitstellung der nötigen Gelder sowie für eine Erfolgskontrolle sorgen", so Follmar-Otto. Das Parlament solle die Umsetzung des Plans durch jährliche Berichte begleiten und politisch bewerten. Als Vorbild könnten Nationale Aktionspläne wie beispielsweise der Nationale Integrationsplan dienen.
Die Vorlage des Aktionsplans durch die Bundesregierung geht auf die 3. Weltkonferenz gegen Rassismus zurück, die 2001 unter Leitung der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Durban/Südafrika stattfand. In den Abschlussdokumenten der Konferenz verpflichteten sich die Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, um direkten und indirekten Formen von Rassismus in allen Lebensbereichen entgegenzutreten. Dazu sollen sie in Konsultation mit Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Institutionen zur Bekämpfung von Rassismus sowie der Zivilgesellschaft Nationale Aktionspläne gegen Rassismus ausarbeiten. Die Bundesregierung hatte die Vorlage eines Nationalen Aktionsplans seit 2002 angekündigt, diesen aber erst Ende des Jahres 2008 vorgelegt.
Die Abschlussdokumente der Durban-Konferenz, die Erklärung und das Aktionsprogramm, enthalten dezidierte Handlungsanleitungen für die Staaten. Im April 2009 sollen bei einer in Genf stattfindenden Durban-Review-Konferenz die Umsetzung der Empfehlungen von Durban überprüft und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus entwickelt werden. Alle Regierungen, auch die deutsche, sind aufgefordert, über ihre Fortschritte bei der Bekämpfung von Rassismus zu berichten.
Petra Follmar-Otto/Hendrik Cremer: "Der Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland gegen Rassismus - Stellungnahme und Empfehlungen", Deutsches Institut für Menschenrechte, 2009
Das Policy Papier als PDF: www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=362
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Ingrid Scheffer Telefon: 030 - 259 359 52 Mobil: 0176 - 231 797 00 E-Mail: scheffer@institut-fuer-menschenrechte.de
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