Mehr Rechtssicherheit für Investoren in Russland: GmbH-Reform stärkt Joint Ventures / Kein Ausweichen mehr in andere Rechtsordnungen nötig / Russische Partner können nicht mehr "davonlaufen"
Geschrieben am 28-01-2009 |
München (ots) -
- Querverweis: Ein Dokument mit weiteren Informationen über die Reform liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Russland erhöht die Rechtssicherheit für ausländische Investoren. Eine Reform der russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (entsprechend der russischen Bezeichnung kurz "OOO") erklärt Joint-Venture-Verträge erstmals für zulässig und lässt eine Beschränkung des Austrittsrechts von Gesellschaftern zu. "Indem er Schwachstellen ausbessert, zeigt der russische Gesetzgeber, dass er ein offenes Ohr für die Kritik an Teilen des russischen Gesellschaftsrechts hat - ein wichtiges Signal für das Vertrauen in Rußland als Investitionsstandort", sagt Dr. Thomas Mundry, Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz in Moskau. Am 1. Juli tritt die Reform in Kraft.
Nach bisherigem Recht ist unklar, ob Joint-Venture-Verträge und deren wichtigste Klauseln zulässig und damit vor Gericht durchsetzbar sind. Das führte dazu, dass viele Unternehmen Joint-Venture-Verträge einem anderen Recht unterstellten oder die Joint-Venture-Gesellschaft von vornherein in einer anderen Rechtsordnung gründeten. "Ausschlaggebend für diese Verbesserung war sicher auch der Wettbewerb der Rechtsordnungen", meint Mundry. In Deutschland bewog das Vordringen der englischen Limited den Gesetzgeber zu einer Reform der GmbH. Das nach bisherigem Recht zwingende Austrittsrecht der Gesellschafter aus der OOO wird abgeschafft. In der Satzung können aber Bestimmungen zum Austritt vereinbart werden. Das jederzeitige Austrittsrecht war einer der wesentlichen Gründe, weshalb für Joint Venture die geschlossene Aktiengesellschaft oft der OOO vorgezogen wurde. "Dieses Recht konnte dazu führen, dass einem ausländischen Investor der russische Partner von heute auf morgen davonlief und deshalb das Unternehmen von Moskau bis Wladiwostok neu aufgebaut oder aber abgewickelt werden musste", sagt Mundry. Solche Risiken können jetzt minimiert werden.
Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58950 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58950.rss2
Pressekontakt: Dr. Michael Neumann NOERR STIEFENHOFER LUTZ Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft Brienner Str. 28 80333 Muenchen / Germany Tel. +49-(0) 89-28 628-226 Mobile: +49-(0) 171-125 14 28 E-Mail: michael.neumann@noerr.com
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