Offener Brief des KBV-Vorsitzenden an die Ärzte / Köhler: Wir werden uns für eine Überarbeitung der Regelleistungsvolumen einsetzen
Geschrieben am 29-01-2009 |
Berlin (ots) - Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, hat sich in einem offenen Brief an die niedergelassenen Ärzte gewandt. Darin schildert er "den tatsächlichen Ablauf der Honorarreform und die sich hieraus ergebenden Perspektiven". Grund seien die zahlreichen Gerüchte und Fehlinformationen. "Was das neue System tatsächlich für den Quartalsumsatz Ihrer Praxis bedeutet, kann erst nach Abschluss der Abrechnung des ersten Quartals festgestellt werden", betont Köhler in dem Schreiben. Erst dann könne man diese analysieren und - falls nötig - Korrekturen vornehmen.
Viele ihrer Forderungen habe die KBV in Abstimmung mit der Politik umsetzen können. Dazu gehörten die neue Transparenz des Abrechnungssystems durch feste Preise, eine stärker an das Westniveau angeglichene Vergütung ostdeutscher Kollegen sowie eine deutliche Aufstockung des Gesamthonorarvolumens um drei Milliarden Euro im Vergleich zu 2007. "Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung wollte uns übrigens ursprünglich gerade einmal ein Plus von 0,5 Milliarden Euro zugestehen", berichtet Köhler.
Er schreibt weiter: "Wir sind bei der Umsetzung abhängig von der Zustimmung unserer Vertragspartner. Die meisten Beschlüsse zur Honorarreform wurden leider konfliktiv getroffen." So basiere der Beschluss zu den Regelleistungsvolumen (RLV) auf Vorschlägen des Schlichters und der Krankenkassen. "Wir hatten daran von Anfang an kritisiert, dass das von den Krankenkassen favorisierte Modell systematisch solche Praxen benachteiligt, die kleine Fallzahlen, aber ein weitreichendes Leistungsangebot aufweisen. Aus diesem Grund hatten wir ursprünglich ein volumenbezogenes Modell vorgeschlagen, das große Fallzahlen berücksichtigt", erklärt der KBV-Chef in seinem Brief.
Die Zusage des Bundesgesundheitsministeriums, regionale Zuschläge zu ermöglichen, sei zu spät gekommen: "Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Schiedsamtsverfahren bereits abgeschlossen - und zwar zulasten des Honorarvolumens in diesen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Regionale Spielräume wurden entgegen der gesetzlichen Intention damit einfach gekürzt. Die damit verbundenen Folgen für die Vertragsärzteschaft werden wir nicht hinnehmen."
Der KBV-Vorstandsvorsitzende erinnert auch noch einmal daran, dass das RLV nicht die einzige Einnahmequelle der Ärzte ist. Hinzu kämen unter anderem Honorare für Leistungen außerhalb der Gesamtvergütung, qualitätsgebundene Zuschläge und abgestaffelt zu vergütende Leistungen. Die entsprechenden Rückstellungen und Vorwegabzüge der KVen seien nicht verloren, sondern würden für den jeweiligen Zweck an die Ärzte ausgeschüttet.
Der KBV-Chef verspricht, den Beschluss zu den RLV zu überarbeiten und bis Mitte des Jahres Verbesserungen zu erreichen. Als Beispiele nennt er eine Begrenzung des Vorwegabzugs, Schutzmechanismen für kleine Arztgruppen sowie die Herausnahme weiterer Leistungen aus den RLV.
Der Brief an die Ärzteschaft erscheint in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts (Nr. 5 vom 30. Januar 2009) sowie als Download auf der Website der KBV unter http://www.kbv.de/presse/14366.html.
Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2
Pressekontakt: Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202 Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240
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