Uhl/Philipp: Bereichsspezifischer Datenschutz für die Arbeitnehmer dringend erforderlich
Geschrieben am 04-02-2009 |
Berlin (ots) - Angesichts des weiteren Ausmaßes des Datenskandals bei der Deutschen Bahn erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Die Fälle von Arbeitnehmerüberwachung, die gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer missachten, häufen sich. Eine eindeutige gesetzliche Regelung über den Umgang mit den Arbeitnehmerdaten ist dringend erforderlich.
Der Deutsche Bundestag hat in seinen Entschließungen zu den Tätigkeitsberichten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in den gemeinsamen Erklärungen aller Fraktionen immer wieder gefordert, einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen.
Die verdachtslose Überprüfung der Mitarbeiterdaten bei der Deutschen Bahn AG wäre, wenn diese von Sicherheitsbehörden vorgenommen worden wäre, rechtlich völlig unhaltbar.
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Vorkommnisse bei der Deutschen Bahn werden von diesem Gesetz allerdings nicht berührt, da es hier um Arbeitnehmerdatenschutz geht, der bereichsspezifisch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fällt.
Das BMAS sollte seine bereits vorbereiteten Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz dem Parlament unverzüglich vorlegen. So könnte geprüft werden, ob diese in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Bundesdatenschutz aufgenommen werden können.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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