Ausweitung der Mindestlöhne: Zoll muss intensiv kontrollieren
Geschrieben am 13-02-2009 |
Berlin (ots) - Der Bundesrat hat am 13. Februar der Ausweitung des Mindestlohns auf sechs weitere Branchen zugestimmt. Damit fällt fast eine Million weiterer Beschäftigter unter den Mindestlohn. Nach Ansicht des BDZ darf diese Entscheidung für die Personalausstattung beim Zoll nicht folgenlos bleiben. Wie intensiv die Kontrollen ausfallen, sei eine politische Entscheidung, so der BDZ. Wenn die intensive Kontrolle der Mindestlöhne gewollt sei, müsse das BMF den erheblichen Personalmehrbedarf anerkennen, mehr Nachwuchskräfte einstellen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Ermittler zur Verfügung stellen.
Nachdem der Bundestag bereits im Januar die Ausweitung des Mindestlohns beschlossen hatte, machte der Bundesrat den Weg für die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen frei. Über die Lohnuntergrenzen für Bau, Gebäudereiniger und Briefdienste hinaus gilt der Mindestlohn somit künftig auch für
- Altenpflege, - Wach- und Sicherheitsdienste, - Großwäschereien, - Abfallwirtschaft, - Bergbau (Spezialarbeiten) und - die Aus- und Weiterbildungsbranche.
Für die Zeitarbeit wird innerhalb der großen Koalition noch um eine gesonderte Lösung gerungen.
BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich wurde schon 2008 im "Focus" mit den Worten zitiert, für eine effektive Kontrolle fehle es dem Zoll an Zeit und an Personal. An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert. Dennoch habe Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bisher kein zusätzliches Personal bereitgestellt. Dabei ist dem BMF offenbar bekannt, dass es mehr Personal im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einsetzen muss. Denn es hat entsprechende Untersuchungen angestellt, die auf der Grundlage der Ausweitung des Mindestlohns den Personalbedarf in diesem Bereich ermittelt hat. Der BDZ kritisiert seit Langem, dass die Bundeszollverwaltung, die eine Personaluntersuchungsgruppe mit der Ermittlung des zusätzlichen Bedarfs beauftragt hatte, bis heute belastbares Zahlenmaterial schuldig geblieben ist.
Der BDZ warnt weiter davor, dass die Überwachung der Mindestlöhne auf Kosten der Bekämpfung der Schwarzarbeit geht. Die Gefahr sei unübersehbar, dass die eigentliche Aufgabe der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vernachlässigt werde, wenn das Personal bei der Kontrolle der Mindestlöhne konzentriert werde. Nur mit ausreichendem und qualifiziertem Personal könnten die zeitaufwändigen Kontrollen mit Erfolg umgesetzt werden.
Für den BDZ steht fest: Eine Überwachung der Mindestlöhne gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn diese Aufgabe konsequent erledigt werden soll, führt an zusätzlichen Ermittlern in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kein Weg vorbei. Mit Blick auf die Einstellung von Nachwuchskräften schlägt der BDZ daher vor, ab sofort und für die nächsten Jahre die Ausbildungskapazitäten voll auszuschöpfen und durch zusätzliche Einstellungen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage zu versetzen, Erfolge im Kampf gegen die Unterschreitung von Mindestlöhnen zu erzielen.
BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich erklärte, der BDZ habe diese Entwicklung schon vor Monaten vorausgesehen und Entscheidungen angemahnt. Wörtlich äußerte er: "Bundesfinanzminister Steinbrück muss letztlich entscheiden, wie ernst es der Bundesregierung mit der Einhaltung der Mindestlöhne ist. Vertraut er den Arbeitsgebern absolut, kann er auf Kontrollen gänzlich verzichten. Nach den bisherigen Erfahrungen im Bau- und Gebäudereinigungsgewerbe sind jedoch regelmäßige und intensive Kontrollmaßnahmen unverzichtbar. Dafür wird auf Dauer zusätzliches Personal benötigt."
Originaltext: BDZ - Dt. Zoll- und Finanzgewerkschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53233 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53233.rss2
Pressekontakt: Christof Stechmann BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstraße 169-170 10117 Berlin Telefon 030 - 40816600 Telefax 030 - 40816633 E-Mail: post@bdz.dbb.de
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