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Gehb: Grüne Rechtsverdreher

Geschrieben am 03-03-2006

Berlin (ots) - Zur Auffassung der innenpolitischen Sprecherin der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2099/04) stelle die geplante
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Frage, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt überhaupt
nicht die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren
deutsche Umsetzung in Frage. Weder werden die Bürger - wie die Grünen
in absurder Weise behaupten - pauschal unter Verdacht gestellt, noch
stellt die Vorratsdatenspeicherung eine Beschlagnahme dar.
Stattdessen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt - so auch
im Urteil - die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen
Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer
möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont
und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen
wesentlichen Auftrag unseres rechtsstaatlichen Gemeinwesens
bezeichnet.

Wörtlich führte das Gericht heute aus: "Unter diesen Umständen ist
es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, die
Beschlagnahme der bei dem Betroffenen gespeicherten Verbindungsdaten
generell auf Ermittlungen zu begrenzen, die Straftaten von besonderer
Bedeutung betreffen. Dies würde zu einer unangemessenen
Beeinträchtigung der Strafverfolgung führen."

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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