Gehb: Grüne Rechtsverdreher
Geschrieben am 03-03-2006 |
Berlin (ots) - Zur Auffassung der innenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2099/04) stelle die geplante EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Frage, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt überhaupt nicht die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren deutsche Umsetzung in Frage. Weder werden die Bürger - wie die Grünen in absurder Weise behaupten - pauschal unter Verdacht gestellt, noch stellt die Vorratsdatenspeicherung eine Beschlagnahme dar. Stattdessen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt - so auch im Urteil - die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag unseres rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet.
Wörtlich führte das Gericht heute aus: "Unter diesen Umständen ist es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, die Beschlagnahme der bei dem Betroffenen gespeicherten Verbindungsdaten generell auf Ermittlungen zu begrenzen, die Straftaten von besonderer Bedeutung betreffen. Dies würde zu einer unangemessenen Beeinträchtigung der Strafverfolgung führen."
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