LVZ: Zypries hält Rechtsgrundlagen zur Manager-Haftung bereits jetzt für weitgehend ausreichend / Strikte Absage an Gehaltsobergrenzen
Geschrieben am 03-03-2009 |
Leipzig (ots) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich gegen gesetzlich festgelegte Gehaltsobergrenzen bei Managern ausgesprochen. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) verwies sie zugleich darauf, dass wesentliche Grundsätze zu einer stärkeren Manager-Haftung im Fall unverantwortlicher Spekulationen bereits jetzt gesetzlich geregelt seien. Nachbesserungen könnte es aber beispielsweise in Form einer Verlängerung der Verjährungsfrist von Schadensersatzforderungen geben, um diese besser einklagen zu können. "Die aktienrechtliche Haftung der Vorstände ist nach geltendem Recht extrem scharf, sie haften für leichteste Fahrlässigkeit mit ihrem gesamten Privatvermögen", meinte Frau Zypries. Sie widersprach damit Forderungen aus dem politischen Raum von der Linken bis zur CDU, die in den vergangenen Tagen schärfere gesetzliche Vorschriften angemahnt hatten. Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung falschen Manager-Handelns, so Zypries, müsse aber stets die nachweisbare Pflichtverletzung und ein konkretes Verschulden bleiben. "Das ist im Einzelnen nicht leicht aufzuklären, da kann der Gesetzgeber nicht viel machen." Das sei dann immer Sache der Gerichte.
Zypries forderte die Aufsichtsräte auf, ihrer Pflicht zur Einklage von Schadensersatzforderungen gegenüber einem pflichtwidrig handelnden Vorstand auch nachzukommen. "Falls wir feststellen sollten, dass die Verjährungsfrist mit fünf Jahren zu kurz ist, könnte man über eine Verlängerung nachdenken", regte die Bundesjustizministerin an.
Auf strikte Ablehnung bei Zypries stoßen politische Forderungen nach Einkommensobergrenzen für Manager. "Ich halte nichts von einer gesetzlich festgelegten Einkommensobergrenze. In einer Marktwirtschaft ist es immer noch Sache der Vertragsparteien, das Gehalt untereinander auszuhandeln. Und was angemessen ist, kann ja personen- und aufgabenabhängig durchaus unterschiedlich sein", so Zypries. Zugleich widersprach sie der Unions-Forderung entschieden, dass zukünftig die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften die Verträge der Top-Manager beraten und genehmigen sollten. "Eine Versammlung mit mehreren hundert oder gar tausend Aktionären ist kaum geeignet, einen komplexen Vorstandsvergütungsvertrag in allen Details zu diskutieren und zu verabschieden", sagte Frau Zypries. "Beim Aufsichtsrat ist das in der Theorie besser aufgehoben - allerdings haben die Aufsichtsräte in der Vergangenheit ihre Kompetenz oft auf einen kleinen Ausschuss übertragen. Das wollen wir abschaffen." Die Koalitionsarbeitsgruppe Managervergütung von Union und SPD habe deshalb ausdrücklich gemeinsam eine andere Regelung vorgeschlagen: "Der Aufsichtsrat haftet persönlich, wenn er eine unangemessen hohe Vergütung festsetzt. Außerdem wollen wir im Gesetz konkreter regeln, was angemessen ist", sagte Frau Zypries.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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