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Bundestags- und Europawahl 2009: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu elektronischen Wahlgeräten

Geschrieben am 03-03-2009

Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, bringt die
heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung von
elektronischen Wahlgeräten Klarheit insbesondere für die Gemeinden,
bei denen diese bislang zur Erleichterung der Zählung der Stimmen
benutzt wurden. Die Gemeinden haben nunmehr hinreichend Zeit, um eine
ausreichende Zahl an ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern bis zu der am
7. Juni 2009 anstehenden Europa- und der am 27. September 2009
anstehenden Bundestagswahl zu gewinnen.

Weitere Auskünfte gibt:
Karl Weichs,
Telefon: 0611 75-2945,
Kontakt: www.destatis.de/kontakt

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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