Neue OZ: Kommentar zu Personalien / Althaus / Skiunfall / Urteil
Geschrieben am 03-03-2009 |
Osnabrück (ots) - Althaus sollte nicht antreten
Gestern Mittag hatte es noch geheißen, die österreichische Justiz wolle den Fall des thüringischen Ministerpräsidenten behandeln wie jeden anderen. Wenig später sah es nicht danach aus: Das Gericht gab dem Antrag von Althaus' Anwälten statt, noch am selben Tag die Hauptverhandlung zu eröffnen und auch abzuschließen. Der Antrag hatte erkennbar das Ziel, eine Debatte über den tödlichen Ski-Unfall über Wochen und Monate bis zu einem Prozess in der unmittelbaren Phase vor der Landtagswahl zu vermeiden. Dass das Gericht darauf einging, kann durchaus als Rücksicht auf die Prominenz des Angeklagten verstanden werden.
Immerhin herrscht nun Klarheit. Einerseits für Althaus und die Familie des Opfers, indem die strafrechtliche Frage geklärt ist. Andererseits für Thüringens CDU, die sich unverhohlen freut und weiter auf Althaus setzt. Das aber hat einen argen Beigeschmack. 180 Tagessätze sind kein symbolisches Urteil, sondern ein hartes. Das Strafmaß verlangt nach deutschen Kriterien den Eintrag als Vorstrafe ins Führungszeugnis. Wegen eines Unfalls zwar, aber eben auch wegen der maßgeblichen persönlichen Schuld daran. Gut möglich, dass schon ein kleiner Beamter damit Probleme bekäme. Auch ohne Vorsatz sollte sich also die Frage nach einer Zukunft als Spitzenpolitiker zumindest für diese Wahl und in diesem Jahr aus moralischer Sicht von selbst beantworten.
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