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BUND: Risiken der CO2-Abscheidung und -Endlagerung müssen Stromkonzerne tragen. CCS-Gesetz muss Sicherheit und Haftung Vorrang geben

Geschrieben am 04-03-2009

Berlin (ots) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
"Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Lagerung von
Kohlendioxid" (CCS-Gesetz), der kommende Woche vom Kabinett
verabschiedet werden soll, wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) als überflüssig angesehen. "Wir halten ein Gesetz
für unnötig, das der Verstromung von Kohle eine Zukunft sichern soll,
die sie aus Klimaschutzgründen nicht hat. Die Verpressung des
Klimagiftes CO2 in tiefe Erdschichten ist eine technologische
Sackgasse und nützt nur jenen Energiekonzernen, die wie bisher in
großen Kohlekraftwerken Strom produzieren wollen", sagt der
BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Der Umweltverband kritisiert vor allem, dass das Gesetz den
Energieunternehmen den Weiterbetrieb ihrer Großkraftwerke garantiere,
die Allgemeinheit hingegen die Risiken der CCS-Technologie ("Carbon
Capture and Storage") tragen solle. Völlig unklar sei auch, ob es
ausreichende Lagerstätten für das Klimagift CO2 in tiefen
Erdschichten gebe und zu welchen Kosten diese Technik einsetzbar sei.
Belegt sei hingegen, dass CCS den Wirkungsgrad der Kraftwerke um
mindestens zehn Prozentpunkte verschlechtere. Für die gleiche Menge
erzeugten Stroms müsse folglich deutlich mehr Kohle verbrannt werden.
Zudem eigneten sich mit CCS ausgerüstete Großkraftwerke nicht als
flexible Regelkraftwerke zur Ergänzung erneuerbarer Energien.

Weiger: "Nach einer Studie aus dem Hause von Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel verfehlt eine Energiepolitik, die Kohle und CCS als
Lösungen anpreist, klar das Ziel von minus 80 Prozent CO2-Emissionen
bis 2050. Die CCS-Technologie stehe für ein `Weiter so` der
Stromkonzerne. Die Klimaerwärmung erfordert jedoch eine grundlegende
Wende in der Energiepolitik. Deshalb macht es auch keinen Sinn, den
Einsatz von CCS in Deutschland mit dem Klimaschutzargument zu
verteidigen."

Thorben Becker, Energieexperte beim BUND, sieht im Entwurf des
CCS-Gesetzes weitere Lücken. Es gewährleiste keine maximale
Sicherheit künftiger CO2-Lagerstätten und weise die Verantwortung für
die Klimagasspeicher nicht eindeutig und dauerhaft den Betreibern der
Kohlekraftwerke zu. Der Entwurf spreche davon, dass die
CO2-Einlagerung "dauerhaft", also für 10000 Jahre und mehr erfolge.
Zugleich könnten die Betreiber bereits 20 Jahre nach Ende der
Einlagerung die Verantwortung auf die Bundesländer übertragen.

"Ein CCS-Gesetz, das die Kraftwerksbetreiber nach so kurzer Zeit
aus ihrer Verantwortung und aus der Haftung entlässt, darf auf keinen
Fall verabschiedet werden", sagte Becker. Eine Haftung für mögliche
Austritte des Klimagiftes CO2 müsse gewährleisten, dass die
Allgemeinheit nicht auf den Folgekosten sitzen bleibe. Deshalb müsse
ein öffentlich rechtlicher Haftungsfonds eingerichtet werden, der
ausschließlich von den Kohlekraftwerksbetreibern zu finanzieren sei.

Die BUND-Stellungnahme zum CCS-Gesetz finden Sie im Internet unter
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/20090304
_energie_ccs_gesetz_stellungnahme.pdf

Originaltext: BUND
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7666
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7666.rss2

Pressekontakt:
Thorben Becker, BUND-Energieexperte, Tel. 030-27586-421, bzw.
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425,
presse@bund.net, www.bund.net


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