Föderalismusreformkommission II macht Weg frei für mehr Effizienz und weniger Bürokratie beim Konjunkturpaket - Abwrackprämie für Bildungsinventar wird möglich
Geschrieben am 05-03-2009 |
Berlin (ots) - "Der Deutsche Städte - und Gemeindebund begrüßt, dass die Föderalismusreformkommission II vorschlägt, den Art. 104 b Grundgesetz so zu ändern, dass in besonderen Krisensituationen Bundesmittel generell für Investitionen genutzt werden können, auch wenn in diesem Bereich der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat," sagte heute der Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin.
Nach der bisherigen Rechtslage darf mit Bundesmitteln die Schule energetisch saniert werden, aber eine Erneuerung des Inventars (Tafeln, Computer und Bücher) ist nicht möglich. Entsprechendes gilt für den Straßenbau. Bisher sind Mittel für Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen, die Schlaglöcher darf die Kommune mit den Bundesmitteln aber nicht ausbessern. Diese Trennung entfällt mit der Neuregelung. Das ist ein positives Zeichen, die Mittel können schneller eingesetzt werden und Abgrenzungsbürokratie entfällt. Damit kann das Konjunkturpaket besser wirken und schneller Arbeitsplätze schaffen und sichern.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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