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Südwest Presse: Kommentar zum Landtag

Geschrieben am 09-03-2009

Ulm (ots) - Indem er die ausgeuferte Praxis der Zulagenzahlungen
aus formalen Gründen abgelehnt hat, hat der Staatsgerichtshof
Baden-Württemberg dem Landtag eine Peinlichkeit erspart.
Grund zum Jubeln hat Landtagspräsident Peter Straub dennoch nicht.
Obwohl das Gericht in der eigentlichen Streitsache kein Urteil
gefällt hat, weiß der CDU-Politiker nur zu genau, dass die großzügige
Gewährung von Extrageldern im Landtag endlich eingeschränkt werden
muss. Auch wenn er das heute nicht mehr so gemeint haben will, hat
Straub bereits 2003 beklagt, dass der "jetzige verfassungswidrige
Zustand" nicht länger hinnehmbar sei. Dem kann man nicht
widersprechen. Bis heute indes hat sich daran nichts geändert -
abgesehen von dem Versprechen, die Missstände 2011 abschaffen zu
wollen. Wenn die medienwirksame Klage das Verfahren beschleunigt,
kann das rebellische Grünen-Trio immerhin einen Teilsieg verbuchen.
Bis dahin bleibt das Ärgernis bestehen, dass die Fraktionen ihren
Abgeordneten aus den steuerfinanzierten Fraktionskassen nach eigenem
Gutdünken für sogenannte Sonderfunktionen Zulagen gewähren können. Da
sie aber weder Höhe noch Anzahl und Namen der Empfänger ausweisen
müssen, handelt es sich in Wahrheit um eine versteckte
Diätenerhöhung. Wer aber höhere Diäten will, der soll das dem
Steuerzahler und Wähler auch sagen und die Summen ausweisen. So viel
Transparenz muss sein.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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