Südwest Presse: Kommentar zum Landtag
Geschrieben am 09-03-2009 |
Ulm (ots) - Indem er die ausgeuferte Praxis der Zulagenzahlungen aus formalen Gründen abgelehnt hat, hat der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg dem Landtag eine Peinlichkeit erspart. Grund zum Jubeln hat Landtagspräsident Peter Straub dennoch nicht. Obwohl das Gericht in der eigentlichen Streitsache kein Urteil gefällt hat, weiß der CDU-Politiker nur zu genau, dass die großzügige Gewährung von Extrageldern im Landtag endlich eingeschränkt werden muss. Auch wenn er das heute nicht mehr so gemeint haben will, hat Straub bereits 2003 beklagt, dass der "jetzige verfassungswidrige Zustand" nicht länger hinnehmbar sei. Dem kann man nicht widersprechen. Bis heute indes hat sich daran nichts geändert - abgesehen von dem Versprechen, die Missstände 2011 abschaffen zu wollen. Wenn die medienwirksame Klage das Verfahren beschleunigt, kann das rebellische Grünen-Trio immerhin einen Teilsieg verbuchen. Bis dahin bleibt das Ärgernis bestehen, dass die Fraktionen ihren Abgeordneten aus den steuerfinanzierten Fraktionskassen nach eigenem Gutdünken für sogenannte Sonderfunktionen Zulagen gewähren können. Da sie aber weder Höhe noch Anzahl und Namen der Empfänger ausweisen müssen, handelt es sich in Wahrheit um eine versteckte Diätenerhöhung. Wer aber höhere Diäten will, der soll das dem Steuerzahler und Wähler auch sagen und die Summen ausweisen. So viel Transparenz muss sein.
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