WEISSER RING zum "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März / Staatliche Opferhilfe greift zu selten
Geschrieben am 17-03-2009 |
Mainz (ots) - Opferentschädigungsgesetz kaum bekannt / Rund 90 Prozent aller Gewaltopfer stellen keinen Antrag auf Leistungen beim Versorgungsamt
Jahr für Jahr werden bundesweit mehr als 700.000 Menschen Opfer von schweren Rohheitsdelikten, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Leben. Unter den Tatfolgen leiden auch Angehörige und Hinterbliebene. Viele der Opfer können Ansprüche auf staatliche Unterstützung haben. Doch nur wenige der Geschädigten wissen um ihren Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Durch die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden werden viele Betroffene in ihrer persönlichen Lebensführung beeinträchtigt. Der WEISSE RING informiert anlässlich des jährlichen Tages der Kriminalitätsopfer die Bürgerinnen und Bürger über Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung, die auch formlos erfolgen kann.
Noch immer ist das OEG, selbst bei Behörden und Rechtsanwälten, weithin unbekannt, kritisiert ein Sprecher des WEISSEN RINGS. Nach Erhebungen der bundesweiten Opferschutzorganisation, basierend auf Behördenangaben, erhalten nur wenige Betroffene eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung der körperlichen, seelischen oder wirtschaftlichen Tatfolgen.
Von den allein durch Gewaltkriminalität geschädigten Opfern (Jahr für Jahr mehr als 200.000) stellen nur knapp elf Prozent einen Antrag auf staatliche Entschädigung. Wenn es der staatlichen Gemeinschaft trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten zu verhindern, so muss sie wenigstens für die Opfer dieser Straftaten einstehen. Dies ist der Leitgedanke des seit 1976 bestehenden Opferentschädigungsgesetzes. Anspruch auf OEG-Leistungen hat derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Opfer von Gewalttaten erhalten nach dem Bundesversorgungsgesetz die gleichen Leistungen wie Kriegsopfer. Die Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" ist erhältlich unter www.bmas.de
Zu viele Opfer gehen leer aus
Bei nur 36 Prozent der jährlich gestellten rund 23.000 Anträge kommt es zur Anerkennung und damit zur Übernahme von Heilbehandlungskosten (knapp 7.000 mal in 2007) sowie zu Rentenleistungen aufgrund andauernder Gesundheitsschäden infolge der erlittenen Straftat. Bei knapp 218.000 Gewaltopfern wurden demnach im Jahr 2007 in ganz Deutschland gerade einmal 1.614 Rentenbescheide nach dem Opferentschädigungsgesetz erteilt. Die Übersicht über die OEG-Zahlen, bezogen auf alle Bundesländer, ist unter www.weisser-ring.de abrufbar.
"Die Bilanz ist schlichtweg skandalös für das Selbstverständnis eines Rechts- und Sozialstaates und ein harter Schlag für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die er vor gewalttätigen Übergriffen nicht hatte schützen können", kritisiert der WEISSE RING. "Wer das Gesetz nicht kennt, geht leer aus. Die eingehende Information der Bevölkerung und insbesondere der Kriminalitätsopfer durch staatliche Stellen muss dringend verbessert werden."
Gewaltopfer sind keine lästigen Bittsteller, sondern haben Ansprüche und Rechte. Ein respektvoller Umgang muss selbstverständlich sein, ebenso die sofort nach der Tat zur Verfügung stehende umfassende medizinische und therapeutische Unterstützung.
Der WEISSE RING fordert die Aufnahme eines OEG-Passus in das polizeiliche Anzeige-Formular. Die beiden dort festgehaltenen Aussagen des Opfers "Ich habe durch die Straftat gesundheitliche Schädigungen erlitten: Ja/Nein" und "Ich beantrage Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz: Ja/Nein" würden den Betroffenen den Zugang zur staatlichen Opferentschädigung wesentlich erleichtern. Durch Weiterleitung eines Durchschlages an das Versorgungsamt ist der OEG-Antrag formlos gestellt, Fristen bleiben gewahrt. Der WEISSE RING informiert anlässlich des "Tages der Kriminalitätsopfer" ausführlich zum Thema Opferentschädigung.
Das Faltblatt dazu, das auch einen formlosen Antrag zur Geltendmachung von OEG-Ansprüchen enthält, kann kostenlos beim WEISSEN RING unter 01803-34 34 34 angefordert oder im Internet unter www.weisser-ring.de herunter geladen werden.
Opferentschädigung darf nicht an Grenzen scheitern
Der Deutsche Bundestag berät derzeit, wie deutschen Staatsbürgern, die im Ausland Opfer eines Gewaltverbrechens werden, ein Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz zuerkannt werden kann. Die gesetzlichen Regelungen erfassen bislang nur Opfer von im Inland begangenen Straftaten.
Das OEG wurde 1993 wesentlich erweitert. Ausländische Staatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sind seitdem in den Schutzbereich einbezogen. Angehörige von EU-Mitgliedstaaten sind Deutschen gleichgestellt. Diese Entwicklung hatte bisher jedoch keine positiven Auswirkungen für Deutsche. Werden sie im Ausland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat, sind sie kaum annähernd so geschützt wie ausländische Staatsangehörige in Deutschland.
In vielen Ländern gibt es auch heute noch keinerlei Entschädigungsregelungen. In Zeiten der Globalisierung und der Weltoffenheit ist es erforderlich, dass deutsche Staatsangehörige auch dann unter dem Schutz des OEG stehen, wenn sie während eines Auslandsaufenthaltes Opfer einer Gewalttat werden. Ferner ist die Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger zu beachten. Zu deren Leben gehört es heute selbstverständlich, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation in der sie leben, sich beruflich oder privat im Ausland aufzuhalten. Dies muss ein moderner Staat berücksichtigen. Die Einbeziehung von im Ausland durch eine Gewalttat schwer geschädigten Deutschen in die staatliche Opferentschädigung wird vom WEISSEN RING seit langem gefordert. Hintergrund
WEISSER RING e. V.
Seit seiner Gründung im Jahr 1976 hat die Opferschutzorganisation WEISSER RING - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. - mit derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz aufbauen können. Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite. Sie leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, begleiten Opfer zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und vermitteln Hilfen anderer Stellen. So helfen sie den Geschädigten bei der Bewältigung der Tatfolgen.
Zu den unentgeltlichen Leistungen des gemeinnützigen Vereins zählen auch Beratungsschecks für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt sowie eine kostenlose psychotraumatologische Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge einer Straftat. Zur Überbrückung tatbedingter Notlagen sind finanzielle Zuwendungen möglich. Der WEISSE RING ist damit bereits für Hunderttausende von Betroffenen zu einem Rettungsanker in oft aussichtslos erscheinenden Lebenssituationen geworden.
Die Mittel für seine Arbeit erhält der WEISSE RING allein aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein nicht in Anspruch. Jede Unterstützung des Opferhilfe-Gedankens ist praktizierte Mitmenschlichkeit und hilft dabei, Leid zu lindern.
Spendenkonto WEISSER RING: 34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550 700 40
Ausführliche Informationen zur Arbeit und zu den sozialrechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS unter www.weisser-ring.de. Hier stellen wir Ihnen auch einen gesonderten Bereich mit vielen Hintergrundinformationen zum Thema OEG zur Verfügung.
"Tag der Kriminalitätsopfer"
Der "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) erinnert an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein und fordert Politik, Justiz und Verwaltung zum Handeln auf. Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu einem weithin sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung geworden.
Originaltext: Weisser Ring e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6758 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6758.rss2
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster Tel.: 06131/ 83 03 38 Fax: 06131/ 83 03 45 Internet: www.weisser-ring.de E-Mail: info@weisser-ring.de Weberstraße 16 55130 Mainz
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