Reform der Jobcenter gescheitert - DStGB schlägt Zentrum für Arbeit (ZfA) vor
Geschrieben am 17-03-2009 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat es bedauert, dass der von Ministerpräsident Rüttgers und Bundesarbeitsminister Scholz ausgehandelte Kompromiss zur Reform der Jobcenter im Deutschen Bundestag offenbar nicht mehrheitsfähig ist. "Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit brauchen wir effektive Jobcenter und hochmotivierte Mitarbeiter, die jede Chance nutzen, um die Erwerbslosen wieder in Arbeit zu bringen", erklärte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.
Deshalb ist es notwendig, schnell Rechtssicherheit zu schaffen, wie es mit den Jobcentern weitergeht. Das sind wir den über sechs Millionen Leistungsbeziehern und den mehr als 50.000 Mitarbeitern schuldig.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schlägt vor, die Jobcenter in Zentren für Arbeit umzugestalten und die Entscheidung nicht auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben.
Das "Zentrum für Arbeit" (ZfA)" wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches "Zentrum für Arbeit (ZfA)" ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden. Dies hat das Gutachten des anerkannten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Albert von Mutius ergeben.
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:
- Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand. - Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid. - Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde). - Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung. - Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen. - Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und - die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals.
"Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnt der DStGB nach wie vor ab. Der Bund darf nicht aus der politischen Verantwortung entlassen werden. Im Übrigen wäre das Kostenrisiko für die Kommunen nicht zu kalkulieren. Andererseits wollen wir auch kein Bundessozialamt, sondern die kommunalen Kompetenzen dauerhaft und mit Entscheidungsspielraum in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einbringen", sagte Landsberg abschließend.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
Pressekontakt: Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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