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Verleger fordern: Bundesdatenschutzgesetz in der vorliegenden Form nicht verabschieden

Geschrieben am 18-03-2009

Berlin (ots) - Wegfall des Listenprivilegs blockiert das Werben
neuer Abonnenten

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der VDZ
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger appellieren an die Mitglieder
des Deutschen Bundestags, die Novellierung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der vorliegenden Form nicht zu
verabschieden und das so genannte Listenprivileg zu erhalten. "Die
Wirtschaft braucht den Weg zum Verbraucher. Das geplante
Bundesdatenschutzgesetz unterbindet jedoch mögliche Schritte zum
potenziellen neuen Leser und Abonnenten", erklärten dazu die
Verleger. Hier werde das operative Geschäft per Gesetz geblockt.
Konjunkturprogramme würden auf diese Weise konterkariert.

Bislang ermöglicht es das Listenprivileg den Verlagen, per Brief
an potenzielle Neuleser heranzutreten und so dem Rückgang von
Abonnenten entgegen zu wirken. Angesichts der ohnehin schwierigen
wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei der
Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart und drohten in der Folge,
die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden, warnten BDZV und VDZ.
Die Verlegerverbände betonten, dass jeglicher Datenmissbrauch von
ihnen strikt abgelehnt werde. Die Datenschutzskandale der jüngsten
Vergangenheit seien jedoch nicht durch das Listenprivileg verursacht
worden. Sie würden durch die Abschaffung des Privilegs auch künftig
nicht verhindert. Zeitungs- und Zeitschriftenverleger würden mit der
geplanten Novellierung in Mithaftung für Verstöße Dritter genommen,
kritisierten die Verleger.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:

Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel.: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: http://www.vdz.de


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