Krings: ZAG-Pläne von Scholz wären massiver Eingriff in Staatsstruktur
Geschrieben am 18-03-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich der gestrigen Ablehnung der Scholz-Pläne zur Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der Justiziar, Dr. Günter Krings MdB:
Die Unionsfraktion hat das Vorhaben zur Änderung des Grundgesetzes und die ZAG-Pläne zur Gründung von 370 neuen öffentlich-rechtlichen Anstalten abgelehnt, weil hier nicht nur eine neue Behördenstruktur entstehen würde, sondern sogar die Struktur unseres Staatswesens massiv verändert worden wäre. Der heutige zweigliedrige Bundesstaat besteht aus Bund und Ländern. Just zum 60. Jahrestag unseres Grundgesetzes würden wir aus dem zweigliedrigen Bundesstaat einen dreigliedrigen machen - aus Bund, Ländern und Hartz IV-Verwaltung. Letztere hätte damit einen stärkeren Stand als selbst unsere Städte und Gemeinden, die als Teil der Länder gelten. Das Kernstück der Pläne von Minister Scholz ist nämlich, die ZAGs weder eindeutig dem Bund noch den Ländern zuzuordnen, sie würden als separate staatliche Ebene zwischen beiden stehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das heutige System der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und Kommunen in den ARGEN nicht wegen untergeordneter verfassungstechnischer Fragen als grundgesetzwidrig verworfen, sondern weil es darin einen Verstoß gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes sah. Für den Bürger ist nicht klar, welche politische Einheit, Bund oder Kommune für die Entscheidungen der heutigen Jobcenter letztendlich verantwortlich ist. Das Wesen der Demokratie ist es aber, dass der Wähler seine Zustimmung oder Ablehnung konkreter staatlicher Entscheidungen auch auf seinem Wahlzettel mit der Wahl oder Abwahl von Parteien und Politikern dokumentieren kann. Die Mischverwaltung der Jobcenter läßt dies nicht zu. Und die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde diesen Demokratie-Verstoß nicht lösen, sondern ihn lediglich für unbeachtlich erklären und damit perpetuieren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich nun umso mehr dafür einsetzen, dass kommunale Lösungen, die die Hilfen für Langzeitarbeitslose ganz in ihre Hand übernehmen wollen, zu stärken. Für uns war dieses Modell aber nie ein Selbstzweck, sondern Ausdruck der für uns selbstverständlichen Gestaltungsfreiheit auf der politischen Ebene, die den Bürgern am nächsten ist. Auch eine getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen im SGB-II-Bereich wird gut funktionieren, wenn die Berater beider Träger etwa in ein einem gemeinsamen Gebäude arbeiten und sich in ihren Aufgaben abstimmen. Sollte für diese praktische Zusammenarbeit Gesetzesänderungen erforderlich sein, so ist die Unionsfraktion bereit, diese sehr zügig zu verabschieden. Mit wenigen einfachgesetzlichen Änderungen können wir eine bessere Lösung erreichen als sie das Bundesarbeitsministerium nun mittels einer Grundgesetzänderung vorschlägt, die das Demokratieprinzip der Verfassung beschneidet und uns eine neue staatliche Ebene nur für die Verwaltung von Langzeitarbeitslosen beschert.
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