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Kölner Stadt-Anzeiger: Telekom als Internet-Provider will kinderpornografische Seiten nicht sperren Innenministerium spricht von erheblichen Problemen bei Vertragsverhandlungen

Geschrieben am 22-03-2009

Köln (ots) - Mehrere deutsche Internet-Service-Provider, allen
voran die
Deutsche Telekom, sperren sich gegen den Plan der Bundesregierung,
kinderpornografische Seiten zu blockieren. Das berichtet der "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf einen internen
Vermerk des Bundesinnenministeriums. Das Innenministerium macht auch
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für die Schwierigkeiten
mitverantwortlich. Seit Mitte Januar habe eine Arbeitsgruppe unter
Beteiligung der zuständigen Bundesministerien sowie aller acht ISP
fünfmal getagt, heißt es darin. Es bestehe "nicht durchgängig die
Bereitschaft zum Blockieren kinderpornografischer Seiten auf
vertraglicher Basis". Daraufhin seien Bundesregierung und
Bundeskriminalamt zu Einzelgesprächen übergegangen, die mit Vodafone
und Kabel Deutschland positiv verlaufen seien. Hingegen gestalteten
sich die Gespräche mit der Deutschen Telekom "erheblich schwieriger".
Diese "fordert zunächst weit reichende Zugeständnisse der
Bundesregierung".
Unter anderem verlangt die Telekom die Zusage für eine
Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll.
Der Vermerk spricht weiter von "inhaltlich zähen
Vertragsverhandlungen" Insbesondere habe sich die Telekom bisher
"nicht dazu durchringen können, für den Fall,
dass eine kinderpornografische Webseite angewählt wird, dem Nutzer
statt der ursprünglich gewünschten Seite eine Stoppseite anzuzeigen."
Die Telekom mache hier ebenfalls rechtliche Bedenken geltend.
Der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen werde
schließlich "erheblich erschwert" durch verfassungsrechtliche
Bedenken von Zypries, die Bundesfamilienministerin Ursula von der
Leyen (CDU) schriftlich vorgetragen hatte. "Es ist zu erwarten, dass
nicht allein die Deutsche Telekom die dort niedergelegten
verfassungsrechtlichen Bedenken des BMJ zum Anlass nehmen wird, um
gegen den Abschluss eines Vertrages zu argumentieren", vermutet das
Innenministerium. Zypries schrieb, die von ihrer Kabinettskollegin
angestrebten Einzelverträge verstießen gegen das in Artikel 10
Grundgesetz festgehaltene Fernmeldegeheimnis. Auch die Artikel 5 und
12 Grundgesetz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) könnten
verletzt sein.

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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