Kölner Stadt-Anzeiger: Telekom als Internet-Provider will kinderpornografische Seiten nicht sperren Innenministerium spricht von erheblichen Problemen bei Vertragsverhandlungen
Geschrieben am 22-03-2009 |
Köln (ots) - Mehrere deutsche Internet-Service-Provider, allen voran die Deutsche Telekom, sperren sich gegen den Plan der Bundesregierung, kinderpornografische Seiten zu blockieren. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf einen internen Vermerk des Bundesinnenministeriums. Das Innenministerium macht auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für die Schwierigkeiten mitverantwortlich. Seit Mitte Januar habe eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der zuständigen Bundesministerien sowie aller acht ISP fünfmal getagt, heißt es darin. Es bestehe "nicht durchgängig die Bereitschaft zum Blockieren kinderpornografischer Seiten auf vertraglicher Basis". Daraufhin seien Bundesregierung und Bundeskriminalamt zu Einzelgesprächen übergegangen, die mit Vodafone und Kabel Deutschland positiv verlaufen seien. Hingegen gestalteten sich die Gespräche mit der Deutschen Telekom "erheblich schwieriger". Diese "fordert zunächst weit reichende Zugeständnisse der Bundesregierung". Unter anderem verlangt die Telekom die Zusage für eine Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll. Der Vermerk spricht weiter von "inhaltlich zähen Vertragsverhandlungen" Insbesondere habe sich die Telekom bisher "nicht dazu durchringen können, für den Fall, dass eine kinderpornografische Webseite angewählt wird, dem Nutzer statt der ursprünglich gewünschten Seite eine Stoppseite anzuzeigen." Die Telekom mache hier ebenfalls rechtliche Bedenken geltend. Der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen werde schließlich "erheblich erschwert" durch verfassungsrechtliche Bedenken von Zypries, die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) schriftlich vorgetragen hatte. "Es ist zu erwarten, dass nicht allein die Deutsche Telekom die dort niedergelegten verfassungsrechtlichen Bedenken des BMJ zum Anlass nehmen wird, um gegen den Abschluss eines Vertrages zu argumentieren", vermutet das Innenministerium. Zypries schrieb, die von ihrer Kabinettskollegin angestrebten Einzelverträge verstießen gegen das in Artikel 10 Grundgesetz festgehaltene Fernmeldegeheimnis. Auch die Artikel 5 und 12 Grundgesetz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) könnten verletzt sein.
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