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Vorratsdatenspeicherung: COLT fordert eine für alle TK-Anbieter gleichermaßen faire Entschädigung

Geschrieben am 06-04-2009

Frankfurt (ots) - COLT Telecom: Die derzeit diskutierte
Entschädigungsregelung würde zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen
führen

COLT Telecom, einer der europaweit führenden Anbieter von
Geschäftskommunikationslösungen, setzt sich für eine faire
Entschädigungsregelung für Telekommunikationsanbieter ein, die
gezwungen sind, in die Vorratsdatenspeicherung zu investieren, um
Vorratsdaten zu speichern und im Rahmen der Strafverfolgung zur
Verfügung zu stellen. In der Beschlussempfehlung des
Vermittlungsausschusses zum Entwurf des
Telekommunikations-Entschädigungs-Neuordnungsgesetzes
(TK-EntschNeuOG) ist momentan eine fallbezogene Einzelentschädigung
vorgesehen. Diese Regelung kritisiert COLT als unausgewogen, da sie
Anbieter mit einer hohen Anzahl von Endkunden unangemessen bevorzugt.
Um solche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, verweist COLT auf das
Beispiel Österreich, wo eine investitionsbezogene
Entschädigungsregelung für einen ausgewogenen Ausgleich der
entstandenen Kosten sorgt.

"Grundsätzlich begrüßen wir es, dass die betroffenen Unternehmen
für ihre Investitionen in die Vorratsdatenspeicherung entschädigt
werden sollen - schließlich handelt es sich dabei um eine öffentliche
Aufgabe. Bei der Ausgestaltung der Entschädigungsregelung ist aber
Augenmaß gefragt", sagt Dr. Jürgen Hernichel, Vorsitzender der
Geschäftsführung von COLT Telecom in Deutschland. "Eine Entschädigung
nach der Anzahl der staatlichen Abfragen, so wie sie derzeit
diskutiert wird, würde nur zu neuem Ungleichgewicht in der
Lastenverteilung führen: Da es bei Anbietern mit vielen Endkunden
wahrscheinlich zu mehr staatlichen Abfragen kommen wird, werden diese
auch eine höhere absolute Entschädigung erhalten, während Anbieter
mit einer kleineren Anzahl von Endkunden schlechter abschneiden oder
sogar leer ausgehen. Dabei müssen auch diese Anbieter die hohen
Investitionskosten in die technischen Voraussetzungen tragen. Es ist
nicht einzusehen, warum die Kosten für die Übernahme öffentlicher
Aufgaben nur einigen Anbietern aufgebürdet werden sollen, während
andere sogar davon profitieren."

In Österreich ist dagegen eine Regelung vorgesehen, die sich an
den Kosten orientiert, die den Anbietern tatsächlich entstehen. "Das
ist ein faires Modell, da es alle Seiten angemessen berücksichtigt
und nicht in den Wettbewerb eingreift", kommentiert Hernichel. "Wir
werden uns dafür einsetzen, dass es in Deutschland zu einer ähnlichen
Regelung kommt."

Seit dem 1.1.2008 müssen Unternehmen, die öffentlich zugängliche
Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringen, Verkehrsdaten
sechs Monate lang speichern. Nach aktuellen Beschlüssen des
Verwaltungsgerichts Berlin wird die Vorratsdatenspeicherung
ausgesetzt, bis vom Gesetzgeber angemessene Entschädigungsregeln für
die betroffenen TK-Unternehmen, die diese öffentliche Aufgabe
übernehmen müssen, geschaffen wurden. Die endgültige Entscheidung
gegen die Vorratsdatenspeicherung und darüber, ob die
Entschädigungsregelung als angemessen gelten kann, wird vom
Bundesverfassungsgericht im Beschwerdeverfahren zu treffen sein und
steht noch aus.

COLT Telecom setzt sich europaweit nachdrücklich für eine
ausgewogene Wettbewerbsentwicklung ein, die nicht zuletzt den
Endkunden zugute kommt. "Wettbewerbsfreundliche Marktregelungen
nutzen wir dazu, um Geschäftskunden noch überzeugendere Produkte und
Leistungen zur Verfügung zu stellen", so Hernichel.

Originaltext: COLT Telecom GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7377
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7377.rss2

Pressekontakt:
COLT Telecom GmbH
Attila Molnar
Herriotstraße 4
60528 Frankfurt/Main

t + 49 (0) 69 / 5 66 06 - 0
attila.molnar@colt.net


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