Vorratsdatenspeicherung: COLT fordert eine für alle TK-Anbieter gleichermaßen faire Entschädigung
Geschrieben am 06-04-2009 |
Frankfurt (ots) - COLT Telecom: Die derzeit diskutierte Entschädigungsregelung würde zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen
COLT Telecom, einer der europaweit führenden Anbieter von Geschäftskommunikationslösungen, setzt sich für eine faire Entschädigungsregelung für Telekommunikationsanbieter ein, die gezwungen sind, in die Vorratsdatenspeicherung zu investieren, um Vorratsdaten zu speichern und im Rahmen der Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. In der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des Telekommunikations-Entschädigungs-Neuordnungsgesetzes (TK-EntschNeuOG) ist momentan eine fallbezogene Einzelentschädigung vorgesehen. Diese Regelung kritisiert COLT als unausgewogen, da sie Anbieter mit einer hohen Anzahl von Endkunden unangemessen bevorzugt. Um solche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, verweist COLT auf das Beispiel Österreich, wo eine investitionsbezogene Entschädigungsregelung für einen ausgewogenen Ausgleich der entstandenen Kosten sorgt.
"Grundsätzlich begrüßen wir es, dass die betroffenen Unternehmen für ihre Investitionen in die Vorratsdatenspeicherung entschädigt werden sollen - schließlich handelt es sich dabei um eine öffentliche Aufgabe. Bei der Ausgestaltung der Entschädigungsregelung ist aber Augenmaß gefragt", sagt Dr. Jürgen Hernichel, Vorsitzender der Geschäftsführung von COLT Telecom in Deutschland. "Eine Entschädigung nach der Anzahl der staatlichen Abfragen, so wie sie derzeit diskutiert wird, würde nur zu neuem Ungleichgewicht in der Lastenverteilung führen: Da es bei Anbietern mit vielen Endkunden wahrscheinlich zu mehr staatlichen Abfragen kommen wird, werden diese auch eine höhere absolute Entschädigung erhalten, während Anbieter mit einer kleineren Anzahl von Endkunden schlechter abschneiden oder sogar leer ausgehen. Dabei müssen auch diese Anbieter die hohen Investitionskosten in die technischen Voraussetzungen tragen. Es ist nicht einzusehen, warum die Kosten für die Übernahme öffentlicher Aufgaben nur einigen Anbietern aufgebürdet werden sollen, während andere sogar davon profitieren."
In Österreich ist dagegen eine Regelung vorgesehen, die sich an den Kosten orientiert, die den Anbietern tatsächlich entstehen. "Das ist ein faires Modell, da es alle Seiten angemessen berücksichtigt und nicht in den Wettbewerb eingreift", kommentiert Hernichel. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass es in Deutschland zu einer ähnlichen Regelung kommt."
Seit dem 1.1.2008 müssen Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringen, Verkehrsdaten sechs Monate lang speichern. Nach aktuellen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin wird die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, bis vom Gesetzgeber angemessene Entschädigungsregeln für die betroffenen TK-Unternehmen, die diese öffentliche Aufgabe übernehmen müssen, geschaffen wurden. Die endgültige Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung und darüber, ob die Entschädigungsregelung als angemessen gelten kann, wird vom Bundesverfassungsgericht im Beschwerdeverfahren zu treffen sein und steht noch aus.
COLT Telecom setzt sich europaweit nachdrücklich für eine ausgewogene Wettbewerbsentwicklung ein, die nicht zuletzt den Endkunden zugute kommt. "Wettbewerbsfreundliche Marktregelungen nutzen wir dazu, um Geschäftskunden noch überzeugendere Produkte und Leistungen zur Verfügung zu stellen", so Hernichel.
Originaltext: COLT Telecom GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7377 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7377.rss2
Pressekontakt: COLT Telecom GmbH Attila Molnar Herriotstraße 4 60528 Frankfurt/Main
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