Uhl/Wiefelspütz: Terrorismusbekämpfung wird effektiver
Geschrieben am 03-07-2006 |
Berlin (ots) - Zur Einigung der Koalitionsfraktionen auf das Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz erklären die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz MdB:
Die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Bundesministerium des Innern auf ein Gesetz zur Fortentwicklung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002 geeinigt.
Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 wurden die erforderlichen Konsequenzen aus den Anschlägen vom 11. September 2001 gezogen, um der neuen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wirksam entgegenzutreten. Wesentliche Teile des Gesetzes vom Januar 2002 sind befristet und wurden vom Bundesministerium des Innern einer Evaluation unterzogen.
Auf der Grundlage dieser Evaluation haben sich die Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium des Innern darauf verständigt, die bewährten Neuregelungen beizubehalten, das Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung maßvoll zu erweitern und die wesentlichen Regelungsteile erneut zu befristen und nach angemessener Frist eine weitere Evaluation der Regelungen anzuordnen. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf nach der Sommerpause in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Eckpunkte des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
Die bestehenden Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus können zukünftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden, die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern. Hierbei kann es sich genauso um Hetze rechtsextremistischer Organisationen, wie um islamistische Hasspredigten handeln.
Entsprechendes gilt für den Einsatz des sog. IMSI-Catchers zur Identifikation von Mobiltelefonen.
Den deutschen Nachrichtendiensten wird die Ausschreibung von Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung im Schengener Informationssystem (SIS) zur Abwehr von erheblichen Gefährdungen für die innere oder äußere Sicherheit eröffnet.
Die Nachrichtendienste können zukünftig zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt auch automatisiert abrufen.
Die vorgenannten Befugnisse werden auf MAD und BND erstreckt. Der Einsatz neuer Befugnisse durch den BND im Rahmen der sog. Eigensicherung im Inland wird dadurch nicht eröffnet.
Die Nachrichtendienste sollen die Möglichkeit erhalten, Auskünfte zu sog. Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Wegen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsverfassungsgerichts zu den geltenden Regelungen zur Kontostammdatenauskunft wird die entsprechende gesetzliche Regelung aber zurückgestellt. Die erforderliche gesetzliche Regelung soll im Lichte dieser Entscheidung unverzüglich geschaffen werden.
Die bisherige Befugnis zur zollamtlichen Sicherstellung bei Geldwäscheverdacht wird auf Fälle des Terrorismusfinanzierungsverdachts übertragen.
Die Geltung der bisher befristeten Regelungen und der neuen Befugnisse wird auf weitere 5 Jahre befristet.
Die befristeten Regelungen werden vor Ablauf auf wissenschaftlicher Grundlage durch die Bundesregierung unter Einbeziehung eines externen Sachverständigen evaluiert, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird.
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