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Behinderte Kinder haben ein Recht auf Unterricht an Allgemeinen Schulen - Bundesländer müssen UN-Behindertenrechtskonvention jetzt umsetzen

Geschrieben am 04-05-2009

Berlin (ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche
Behindertenrat (DBR) und die Elterninitiative "Gemeinsam leben -
gemeinsam lernen" fordern die Bundesländer auf, jetzt unverzüglich
mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beginnen. Die
Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung der Konvention u. a.
verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu verwirklichen. Ziel
ist, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam an
Allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz in Berlin forderten die drei Verbände konkrete
Schritte zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts für behinderte und
nicht behinderte Kinder. Damit wollen die Verbände im Vorfeld der
Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz,
des Internationalen Aktionstages zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen am 5. Mai und vor der Nationalen Bildungskonferenz des
Ministeriums für Arbeit und Soziales am 6./7. Mai den politischen
Druck verstärken.
"Derzeit besuchen nur 15,7 Prozent der Kinder mit Behinderungen und
Lernbehinderungen die Allgemeine Schule. Damit ist Deutschland ein
Schlusslicht in Europa", kritisierte Hannelore Loskill,
Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR). In
vielen europäischen Ländern sei der Anteil der Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Allgemeinen Schulen
unterrichtet werden, weitaus höher. Die
UN-Behinder-tenrechtskonvention hat das Ziel, dass 80 bis 90 Prozent
der behinderten Schüler an Allgemeinen Schulen unterrichtet werden.
Sibylle Hausmanns, Projektleiterin der Elterninitiative "Gemeinsam
leben - gemeinsam lernen", erklärte: "In den vergangenen Jahren
wurden tausende von Kindern gegen ihren und ihrer Eltern Willen und
mit Billigung der Gerichte in Förderschulen (d. h. Sonderschulen)
eingewiesen. Jetzt hat sich die juristische Lage verändert und Eltern
werden die neuen Möglichkeiten nutzen, um das
Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen inklusiver und separierender
Bildung umzukehren. Wir erwarten von der Kultusministerkonferenz
einen Plan, wie dieser Umbruch bewältigt werden kann, ohne dass die
Qualität des Bildungs- und Unterstützungsangebotes für die
behinderten Schüler leidet."
SoVD-Präsident Adolf Bauer forderte: "Die Bundesländer müssen jetzt
ein verbindliches Aktionsprogramm für inklusive Bildung vorlegen, das
konkrete Schritte zur Umsetzung und einen Zeitplan enthält. Der
Vorrang für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht
behinderter Kinder muss in den Landesschulgesetzen verankert werden.
Auch das Wahlrecht der Eltern, d. h. ihr verbindlicher Rechtsanspruch
auf die Aufnahme ihres behinderten oder lernbehinderten Kindes an
einer allgemeinen Schule muss gesetzlich festgeschrieben werden.
Außerdem müssen Schulen barrierefrei werden. Behinderte Kinder müssen
endlich bessere Bildungschancen bekommen."

V.i.S.d.P. Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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