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Singhammer: Verbesserungen bei Spätabtreibung erreicht

Geschrieben am 14-05-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärt der
familienpolitische und frauenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Das lange Drängen der CDU/CSU-Fraktion hat zum Erfolg geführt. Wir
haben zwei Ziele erreicht: Hilfe und Unterstützung für Schwangere in
existenziellen Konfliktsituationen und die Verbesserung des
Lebensschutzes behinderter Ungeborener.

Die Mitglieder der Unionsfraktion haben dem Gesetz zur Änderung
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in großer Geschlossenheit
zugestimmt. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der
SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist es nach vielen Monaten
der Verhandlungen gelungen, endlich eine Verbesserung der Situation
bei späten Schwangerschaftsabbrüchen zu erreichen.

Die Inhalte der Gesetzesänderungen sind:

1. Beratungspflicht des Arztes (im Einvernehmen mit der
Schwangeren), wenn eine Behinderung des Ungeborenen vorliegt und/oder
bei der Frau aus rein psychischen/körperlichen Gründen ein
Schwangerschaftsabbruch vorgesehen ist.

2. Pflicht des Arztes, bei der Beratung weitere Ärzte, die mit der
Gesundheitsschädigung des Ungeborenen Erfahrung haben, hinzuzuziehen.

3. Pflicht des Arztes, auf Beratung durch psychosoziale
Beratungsstellen hinzuweisen.

4. Pflicht des Arztes, die Schwangere - mit ihrem Einverständnis -
zu psychosozialen Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen zu
vermitteln.

5. Pflicht zur Einhaltung einer dreitägigen Mindestbedenkzeit ab
Diagnose und vor schriftlicher Ausstellung der
Indikationsbescheinigung (Ausnahme: akute erhebliche Gefahr für Leib
und Leben).

6. Pflicht des Arztes, eine schriftliche Bestätigung der
Schwangeren über die Beratung und Vermittlung an eine Beratungsstelle
oder den Verzicht darauf einzuholen.

7. Bußgeld von 5.000 Euro bei Pflichtverstoß des Arztes.

8. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat
Informationsmaterialien zum Leben mit behinderten Kindern, inklusive
Kontaktadressen zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, zu
erstellen. Pflicht des Arztes zur Aushändigung der
Informationsmaterialien.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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