Mayer: Erfolgreicher Einsatz der CSU für die Kronzeugenregelung
Geschrieben am 15-05-2009 |
Berlin (ots) - Zur Annahme des Gesetzentwurfs über die Einführung einer Kronzeugenregelung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Kronzeugenregelung ist ein Gewinn für die innere Sicherheit. Schon die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung für terroristische Straftaten hat wesentlich zur Aufklärung vieler Terrorakte insbesondere der RAF beigetragen. Deshalb haben CSU und CDU dafür gesorgt, dass die dauerhafte Schaffung einer Kronzeugenregelung im Koalitionsvertrag 2005 verankert wird. Mit der nun vom Rechtsausschuss gebilligten Einführung einer allgemeinen Kronzeugenregelung finden unsere intensiven Bemühungen einen erfolgreichen Abschluss.
Die Kronzeugenregelung ist ein wertvolles Instrument vor allem bei der Aufklärung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität. Klare Position der CSU war immer: Wenn Kriminalität erfolgreich verfolgt werden soll, müssen wir unserer Polizei und den Staatsanwaltschaften geeignete Aufklärungsinstrumente an die Hand geben. Deshalb ist die Kronzeugenregelung so wichtig. Gerade bei Terrorismus und Organisierter Kriminalität sind abgeschottete Tätergruppen der Regelfall. Das macht es für die Ermittlungsbehörden besonders schwer, in diesen Fällen Erkenntnisse zu gewinnen. Mit der Kronzeugenregelung wird eine Möglichkeit geschaffen, entscheidende Informationen für weitere Ermittlungen zu erhalten.
Einen unguten 'Handel mit der Gerechtigkeit' wird es mit der Kronzeugenregelung nicht geben. Bei Taten, die ausschließlich lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen - etwa Mord - wird der Täter auch bei Anwendung der Kronzeugenregelung immer noch mindestens zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Strafmilderung geschieht keinesfalls automatisch, sondern nur wenn es unter Würdigung des Aufklärungsbeitrags und der Schwere der Schuld des Täters angemessen ist.
Mit der geplanten Kronzeugenregelung wird durch das beharrliche Drängen der CSU dieses bewährten Ermittlungsinstruments im Interesse der Sicherheit unserer Bevölkerung wieder eingeführt.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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