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Mayer: Erfolgreicher Einsatz der CSU für die Kronzeugenregelung

Geschrieben am 15-05-2009

Berlin (ots) - Zur Annahme des Gesetzentwurfs über die Einführung
einer Kronzeugenregelung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die Kronzeugenregelung ist ein Gewinn für die innere Sicherheit.
Schon die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung für terroristische
Straftaten hat wesentlich zur Aufklärung vieler Terrorakte
insbesondere der RAF beigetragen. Deshalb haben CSU und CDU dafür
gesorgt, dass die dauerhafte Schaffung einer Kronzeugenregelung im
Koalitionsvertrag 2005 verankert wird. Mit der nun vom
Rechtsausschuss gebilligten Einführung einer allgemeinen
Kronzeugenregelung finden unsere intensiven Bemühungen einen
erfolgreichen Abschluss.

Die Kronzeugenregelung ist ein wertvolles Instrument vor allem bei
der Aufklärung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität. Klare
Position der CSU war immer: Wenn Kriminalität erfolgreich verfolgt
werden soll, müssen wir unserer Polizei und den Staatsanwaltschaften
geeignete Aufklärungsinstrumente an die Hand geben. Deshalb ist die
Kronzeugenregelung so wichtig. Gerade bei Terrorismus und
Organisierter Kriminalität sind abgeschottete Tätergruppen der
Regelfall. Das macht es für die Ermittlungsbehörden besonders schwer,
in diesen Fällen Erkenntnisse zu gewinnen. Mit der Kronzeugenregelung
wird eine Möglichkeit geschaffen, entscheidende Informationen für
weitere Ermittlungen zu erhalten.

Einen unguten 'Handel mit der Gerechtigkeit' wird es mit der
Kronzeugenregelung nicht geben. Bei Taten, die ausschließlich
lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen - etwa Mord - wird der
Täter auch bei Anwendung der Kronzeugenregelung immer noch mindestens
zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die
Strafmilderung geschieht keinesfalls automatisch, sondern nur wenn es
unter Würdigung des Aufklärungsbeitrags und der Schwere der Schuld
des Täters angemessen ist.

Mit der geplanten Kronzeugenregelung wird durch das beharrliche
Drängen der CSU dieses bewährten Ermittlungsinstruments im Interesse
der Sicherheit unserer Bevölkerung wieder eingeführt.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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