Saarbrücker Zeitung: Ex-Verfassungsgerichtspräsidentin Limbach kritisiert Grundgesetz-Formulierung zur Schuldenbremse - Gegen neue Staatszielbestimmungen
Geschrieben am 15-05-2009 |
Saarbrücken (ots) - Die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach (SPD), kritisiert die vorgesehene Formulierung für eine Schuldenbremse im Grundgesetz. Der "Saarbrücker Zeitung" (Samstagausgabe) sagte Limbach, sie teile den Einwand von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und anderer Politiker.
Mit der vorgesehen Formulierung werde der Duktus des Grundgesetzes verlassen. "Es war der ausdrückliche Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes, dass sich die Gesellschaft den wechselnden politischen und sozialen Anforderungen bei Wahrung der Grundsätze anpassen kann", sagte Limbach. Es reiche, die Schuldenbremse nur allgemein in das Grundgesetz zu schreiben. "Die Details kann man doch gesetzlich regeln". Zwar sei das Risiko, dass später etwas geändert werde, dann höher. "Aber der Wandel ist das Gesetz des Lebens".
Limbach sprach sich auch gegen die Erweiterung des Grundgesetzes um neue Staatszielbestimmungen, etwa für die Kultur oder für den Sport, aus. Zum einen könnten solche Grundgesetzbestimmungen "nicht einhalten, was sie versprechen". Auf der anderen Seite bestehe die Gefahr, "dass immer mehr Probleme zu Rechtsfragen gemacht werden. Die Gerichte, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht, sollen dann die gesellschaftlichen Konflikte klären. Das ist der falsche Weg", sagte Limbach. Distanziert zeigte sich die frühere Verfassungsgerichtspräsidentin zu dem Vorschlag von SPD-Chef Franz Müntefering, eine Volksabstimmung über das Grundgesetz durchzuführen, um daraus eine Verfassung zu machen. "Den dafür geeigneten Zeitpunkt haben wir bei der Wiedervereinigung 1990 gründlich verpasst".
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